zorro2 hat diese Frage gestellt
Hallo!
Rein hypothetisch:
Ein Mieter will seinen Tiefgaragenplatz zum Ende November kuendigen (3 Monate Kuendigungsfrist laut Vertrag), bekommt eine Bestaetigung der Kuendigung zum Ende Februar. Alles OK soweit.
Er fragt, ob der Vermieter nicht bereit waere die Kuendigungsfrist zu streichen, woraufhin er eine Antwort bekommt, dass "nur sofern mit einem anderen Mieter ein Mietvertrag geschlossen werden kann, waere er bereit, einer vorherigen Kuendigung zuzustimmen".
Naja, wenn nicht, dann nicht, auch nicht schlimm.
Ploetzlich erhaelt Anfang Januar der Mieter einen handgeschriebenen Zettel im Briefkasten, in dem der Hausmeister fordert, den Tiefgaragenplatz "bis morgen" zu raeumen, weil ein anderer Mieter den Platz bekommt und droht damit, die Kosten fuers Abschleppen des Autos bzw. fuer den "zweiten Stellplatz" dem Hauptprotagonisten in die Rechnung zu stellen.
Das klingt irgendwie absurd, und jetzt ist die Frage, ob der Mieter bis Ende Februar auf seinem Stellplatz bleiben darf.
Schriftlich laegen folgende Dokumente vor:
- Mietvertrag
- Kuendigungsschreiben mit der Bitte um eine vorzeitige Kuendigung
- Bestaetigung der regulaeren Kuendigung zum Ende Februar
- Handgeschriebene Drohung des Hausmeisters
Muesste man hier einen Anwalt einschalten, oder reicht es, die Forderung des Hausmeisters zu ignorieren?