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Mel.Ha. hat diese Frage gestellt
Ich hatte im Oktober 2013 einen Wasserschaden in meiner Wohnung und musste für drei ein halb Monate ausziehen. In der Zeit sollte ich von meinem Vermieter aus keine Miete zahlen. Ich habe in dieser Zeit bei meinen Eltern gewohnt.. Muss ich in der Zeit Nebenkosten und Heizkosten zahlen?

1 Kommentar zu „Wasserschaden 23.10.13”

forsetis Experte! 17.01.2015 15:03

In der Regel werden Mietminderungen nach der Bruttomiete berechnet. In diesem Fall wäre das dann die komplette Miete. Das wird erfahrungsgemäß den Vermieter aber nicht arm machen, denn solche Schäden und Mietausfälle werden von der Gebäudeversicherung getragen.

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