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Larin hat diese Frage gestellt
Hallo ihr Lieben,

ich hab mal eine Frage der rechtmäßig Nutzung von den Verschlägen auf dem Dachboden. Wir sind ein 6 Parteienhaus im Altbau, wovon jede Partei einen Verschlag auf dem Dachboden hat. Zur Nutzung dieser steht nichts im Mietvertrag, da die Vermietungsgesellschaft eigentlich keinen Plan hat, wem welcher Verschlag gehört. Mir wurde also bei der Wohnungsbesichtigung ein anderer gezeigt, als ich der, den ich letztendlich bekommen habe.

Mein direkter Flurnachbar hat allerdings den Verschlag direkt über meinem Schlafzimmer. Er wohnt seit ca. einem dreiviertel Jahr hier und zu Beginn musste ich wochenlang erheblichen Lärm in Kauf nehmen, da er seinen Verschlag NACH 23 Uhr mit Brettern zugenagelt hat. Und das, obwohl im Mietvertrag drin steht, dass ab 20 laute Geräusche zu vermeiden sind und ab 22 Uhr Nachtruhe herrscht.
Soweit so gut. Inzwischen nutzt aber dieser Mieter seinen Verschlag offenbar als private Werkstatt, da ich über den Tag verteilt immer wieder Säge-, Hammer- und Bohrgeräusche höre. Am Tag mag das ja auch durchaus noch in Ordnung gehen, denn obwohl es störend ist, ist es ja außerhalb der Nachtruhzeiten. Die Krönung zurzeit ist jedoch, dass mein Nachbar NACHTS anfängt oben zu arbeiten. Ich wache also zwischen 2 und 4 von eben diesen Geräuschen auf. Und sogar die Nachbarn im angrenzenden Haus fühlen sich dadurch gestört, sie dachten nur, die Geräusche kommen von mir und haben mich darauf angesprochen. Wenn ich hoch gehe und klopfe, sagt er nur, er wäre doch gleich fertig. Auf meine Bitte, dies zu unterlassen, wurde nicht eingegangen.
Inziwschen führe ich eine Liste, in der ich penibel aufschreibe, wann und wie lange eben diese Geräusche anhielten, um einen Brief an meine Hausverwaltung zu schreiben.

Meine Frage ist jetzt allerdings, ist es überhaupt erlaubt, eine private Werkstatt oben auf dem Dachboden zu haben? Denn wenn dort mit Holz gearbeitet wird, widerspricht es doch zumindest schon mal den Brandschutzbedingungen, oder nicht?
Zum anderen, wenn es rechtlich erlaubt ist, könnte ich dann vom meinem Vermieter einen Lärmschutz fordern? Die Decke zum Dachboden ist ist lediglich mit Stroh gedämmt, demnach höre ich wirklich schon jede Gewichtsverlagerung.

Es tut mir Leid, falls so eine Frage schon mal gestellt wurde, jedoch habe ich leider keine wirklichen Antworten gefunden, die zu meiner Frage passen würden. Aber vielleicht ist einem von Euch ja schon einmal etwas in der Art untergekommen?

Ich würd mich über Antworten freuen und bedanke mich schon einmal im Voraus. :)

Liebst, Larin

1 Kommentar zu „Private Werkstatt auf Dachboden zulässig?”

forsetis Experte! 03.06.2016 19:20

Einziger Ansprechpartner ist der Vermieter. Dieser ist umgehend über die Lärmbelästigung durch die Umwidmung des Dachbodens schriftlich per Einwurfeinschreiben zu informieren. Gleichzeitig ist zu prüfen woher der Strom für die Beleuchtung und die anderen Geräte (falls vorhanden) stammt. Vom Allgemeinstrom des Hauses auf Rechnung aller Mieter?

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