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noerchens hat diese Frage gestellt
Hallo.

Ich habe folgendes Problem:
Mein Freund und ich haben in einer kleinen Mietwohnung gewohnt.
38qm für 500€ (!!) warm, im Keller.
Man muss aber erwähnen, das "Inselzuschlag" dazu kam...
Nun ja, auf jeden Fall haben wir die Wohnung zum 31.07. gekündigt und da der Vermieter gern eine Ferienwohnung daraus machen wollte und das so schnell wie möglich, fragte er uns, ob wir eher ausziehen konnten und setzte uns förmlich unter Druck.
Wir haben dann unser Bestmögliches gegeben und hatten unseren Umzug am 12.07. geplant gegen 12.00 Uhr. Da mein Vater etwas später eintraf, musste gewartet werden.
Er hatte Leute bestellt (teilweise von seiner eigenen Malerfirma), die die Wohnung innerhalb von 5 Tagen auf Fordermann bringen sollten und noch Veränderungen vor nahmen.
Wir sollten alles aus der Wohnung räumen, dass die schon los legen konnten.
Die Wohnungsbesichtigung wurde einen Abend vorher und noch ein paar Tage davor durch geführt - logischerweise standen zu dem Zeitpunkt noch Möbel drin. Mängel wurden genannt und abgesegnet wurde uns, dass wir die komplette Kaution wieder bekommen.
Eingezahlt hatten wir damals mit Absprache des Vermieters, wegen Geldmangel nur eine Kaltmiete, allerdings auf kein Kautionskonto, sondern dahin wo wir die Miete zahlten.
Nun warteten wir Vergebens auf unsere Kaution. Ich rief also an und fragte wo sie denn bleibt und siehe da: Mir wurde mitgeteilt, dass sie komplett einbehalten wird. Grund:
Mit der Mirkrowelle war angeblich was, obwohl uns absolut kein Problem vorlag.
Aber der Hauptgrund soll wohl die aufgequollene Arbeitsplatte gewesen sein.
Jedoch war doch ein Protokoll der Wohnungsübergabe geschrieben.
Dürfen die denn dann die ganze Kaution von 400€ behalten, wegen einer Arbeitsplatte??
Bitte um dringend Hilfe!

2 Kommentare zu „Volle Kaution einbehalten! Darf er das?”

Balkonexperte Experte! 06.09.2010 15:21

Hat der VM Ihrem Freund die Möglichkeit gegeben, den Schaden selbst zu beseitigen? Wenn nein, dann darf der VM die Kaution nicht antasten, denn er muss zuerst den Mieter auffordern, bevor er den Handwerker bestellt.

Bladder Experte! 07.09.2010 10:15

Der Vermieter hat Nachweis darüber zu führen, wie die Kaution verwendet wird. Er muss abrechnen und sollte auch die Verzinsung der Kaution nicht vergessen.

Ich verstehe das so, dass Sie eine Küche oder Teile davon im Rahmen des Mietvertrages benutzt haben.
Hier ist für die Instandsetzung und Instandhaltung allein der Vermieter zuständig. Die normale Abnutzung ist kein Schaden sondern durch den Mietvertrag/Mietzahlung gedeckt.

Nur dann, wenn Ihnen der Vermieter nachweisen kann, dass Sie eine Beschädigung an diesem Mobiliar verursacht haben, könnte er Sie haftbar machen. Wenn nicht, dann fällt es in seinen Zuständigkeitsbereich.

Die Kaution kann vom Vermieter so lange zurückgehalten werden, wie ein Sicherungsbedürfnis besteht. Z.B. eine noch offene Betriebskostenabrechnung. Ansonsten hat der Vermieter eine rechtlich gesicherte Überlegungsfrist, die zwischen 3 und 6 Monaten liegen kann.

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