Balkonexperte 06.09.2010 15:21
Hat der VM Ihrem Freund die Möglichkeit gegeben, den Schaden selbst zu beseitigen? Wenn nein, dann darf der VM die Kaution nicht antasten, denn er muss zuerst den Mieter auffordern, bevor er den Handwerker bestellt.
Bladder 07.09.2010 10:15
Der Vermieter hat Nachweis darüber zu führen, wie die Kaution verwendet wird. Er muss abrechnen und sollte auch die Verzinsung der Kaution nicht vergessen.
Ich verstehe das so, dass Sie eine Küche oder Teile davon im Rahmen des Mietvertrages benutzt haben.
Hier ist für die Instandsetzung und Instandhaltung allein der Vermieter zuständig. Die normale Abnutzung ist kein Schaden sondern durch den Mietvertrag/Mietzahlung gedeckt.
Nur dann, wenn Ihnen der Vermieter nachweisen kann, dass Sie eine Beschädigung an diesem Mobiliar verursacht haben, könnte er Sie haftbar machen. Wenn nicht, dann fällt es in seinen Zuständigkeitsbereich.
Die Kaution kann vom Vermieter so lange zurückgehalten werden, wie ein Sicherungsbedürfnis besteht. Z.B. eine noch offene Betriebskostenabrechnung. Ansonsten hat der Vermieter eine rechtlich gesicherte Überlegungsfrist, die zwischen 3 und 6 Monaten liegen kann.