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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Modernisierungsmaßnahme: Balkonanbau

Der Anbau eines Balkons stellt eine Modernisierung und Gebrauchswerterhöhung der Mietsache dar, weshalb die Kosten anteilig gemäß § 559 BGB auf den Mieter umgelegt werden dürfen. (LG Wiesbaden, Az. 2 S 50/02, aus: WM 2003, S. 564)

Gegen den Willen des Mieters darf keine Verbesserung des Wohnungsstandards durchgeführt werden, wenn es für ihn höhere Mietkosten zur Folge hat. (AG Wiesbaden, Az. 93 C 4042/01, aus: Tsp 05.02.2005, S. I 1)
Fall: Erst wurde an das Haus ein Balkon angebaut, dann sollte die Wand der Wohnung durchbrochen werden, um den neuen Balkon nutzen zu können. Die Miete wäre um ca. 100 € monatlich gestiegen, weshalb der Mieter den Wanddurchbruch ablehnte.

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