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Sie können nach Empfang der Nebenkostenabrechnung Einsichtnahme in die Originalrechnungen des Vermieters verlangen. Jeder Mieter hat dieses Recht. Der Vermieter muss eine Rechnung für den Hauswart vorlegen.
Hat er sie nicht oder vertröstet er Sie, dann ist etwas faul.
Wenn Sie Einsichtnahme bei ihm anmelden, dann natürlich nicht sagen, dass Sie besonders Hauswartrechnung sehen wollen. Sehen Sie sich alle an. Dabei merken Sie ob die Hauswartrechnung fehlt oder nicht. Gehen Sie nicht allein hin, sondern mit einem Zeugen.