forsetis 11.03.2020 13:30
Ist im Mietvertrag eine Vorauszahlung mit jährlicher Abrechnung vereinbart?
Ist der Abrechnungszeitraum das Kalenderjahr?
Weitere Schritte lohnen nur, wenn Sie ein Guhaben erwarten, eine Nachzahlung wäre bei Kalenderjahrabrechnung verfristet und nicht mehr zu zahlen.
Mieter123 15.03.2020 08:17
Hallo,
Ist im Mietvertrag eine Vorauszahlung mit jährlicher Abrechnung vereinbart? JA
Ist der Abrechnungszeitraum das Kalenderjahr? JA
Zitat:"eine Nachzahlung wäre bei Kalenderjahrabrechnung verfristet und nicht mehr zu zahlen." Wann endet die Frist?
Ein Guthaben ist zu erwarten.
Wie kann ich nun vorgehen?
forsetis 15.03.2020 09:32
""Wann endet die Frist?""
Der Vermieter hat nach dem Ende des Abrechnungszeitraums 12 Monate Zeit die Abrechnung zu erstellen und dem Mieter auszuhändigen. Versäumt er den Zeitpunkt ist seine Forderung verfristet. Ein Guthaben muss er aber auszahlen.
Weiteres sollten Sie aber einem Mietrechtsanwalt oder dem örtlichen Mieterverein überlassen
Mieter123 15.03.2020 11:34
Was kann ich aber tun, wenn der Vermieter auf Schreiben, Email und SMS nicht reagiert?
Zahle ich meine Miete nicht, hat der VM alle Macht der Welt!
forsetis 15.03.2020 16:04
Hatte ich geschrieben, dass Sie die Mietzahlung aussetzen sollen? Nein! Machen Sie einen Termin beim Mieterverein. Ich bin sicher, dass der VM auf deren Post reagiert.
Mieter123 17.03.2020 19:17
Als ich schrieb: "Zahle ich meine Miete nicht, hat der VM alle Macht der Welt!" meinte ich damit, dass der VM nach zweimaligem Aussetzen der Mietzahlung mir kündigen kann. (Kurz und knapp) Ich als Mieter darf ein Jahr auf die Heiz- und Nebenabrechnung warten, weil der VM ersteinmal alle Rechnung/Papiere beisammen haben muss. Nun sind über ein Jahr um und ich bekomme keine Reaktion.
Auf welche Seite der Gesetzgeber steht, ist wohl klar.<- kurze Anmerkung
VM muss sich kein Termin beim Anwalt holen, aber der Mieter investiert Zeit/Geld/ und viiiel Geduld(Frust). siehe unten!
Ich bin im Mieterverein. Ich kann z.Z., aus beruflichen Gründen, kein Termin wahrnehmen.
Termine erst in 2-3 Monaten beim MV möglich.
Ergo... Ich will mein VM sowas von auf den Sack gehen, dass er weint.
Erstes Einschreiben ist raus. Eigendlich sollte VM ja darauf reagieren müssen?!?