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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Guten Tag Allerseits,

ich ziehe jetzt bald in meine erste eigene Wohnung und bin in Sachen Mietrecht nicht wirklich informiert. Daher muss ich Ihnen hier im Forum folgenden Sachverhalt schildern und folgende Frage stellen.
Ich habe noch keine Zusage für eine Wohnung Interessiere mich aber stark für eine bei der eine Garage mit in der Anzeige steht, diese Garagenmiete wird aber gesondert aufgelistet. Da ich diese Wohung sehr dringend benötige und sich eine große Bewerberzahl für dieses Objekt interessiert bin ich fast dazu gezwungen diese Garage mitzumieten um nicht im Auswahlverfahren herausgenommen zu werden. Obwohl ich sie nicht benötige. Einer wird ja sicherlich dabei sein der die Garage nimmt und dieser wird bestimmt bevorzugt behandelt. Meine Frage ist nun, ist es vom Vermieter in Ordnung die Wohnungsvermittlung an die Garagenmiete zu koppeln und wird eine Garage dessen Miete gesondert aufgeführt wird in dem Mietvertrag des Wohnraums erscheinen bzw. ist eine Garage unabhängig von der Wohnung generell kündbar oder kommt das auf den Mietvertrag an?

Vielen Dank für die Antwort bereits im Voraus!

Mit freundlichen Grüßen
Tim
Stichwörter: b]garagenmieteb]

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