forsetis 19.09.2017 15:42
Eine nicht funktionierende Toilettenspülung und eine Dusche mit nur heißem Wasser berechtigt zur Minderung der Miete. Wieviel % das sind, muss man anhand von Gerichtsurteilen, die im Internet zu finden sind, heraus finden. Eine allgemein gültige Tabelle gibt es nicht, weil jedes Gericht eigene Ansichten hat.