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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,
ziehe demnächst in meine erste eigene Wohnung und mir kommt da etwas irgendwie unverständlich vor.

Und zwar ziehe ich zum 01.05. ein. Mein Vermieter hat mir aber letztens angekündigt, dass ich wohl mit einer Heizkostennachzahlung zu rechnen habe, die vielleicht nicht unerheblich sei. Und zwar aus folgenden Gründen: Die Heizungsfirma rechnet immer im Zeitraum 01.05. - 30.04. ab. Alle anderen Nebenkosten werden aber vom 01.01. - 31.12. abgerechnet. Damit es also nicht zwei Abrechnungen gibt, wird einfach alles vom 01.01. - 31.12. abgerechnet. Nun zieht der Herr, der jetzt noch die Wohnung bewohnt, zum 30.04. aus, aber er muss doch auch Heiznebenkosten gezahlt haben, oder nicht? Wieso sollte denn dann für mich eine hohe Nachzahlung entstehen? Muss er denn nicht anteilig für die 4 Monate Heizkosten zahlen?
Mir ist das alles irgendwie unverständlich. Ich wäre für einige Tipps und Hinweise sehr dankbar. Ich möchte bei meiner 1. Wohnung nicht gleich etwas falsch machen.
Stichwörter: mieterwechsel + heizkosten

6 Kommentare zu „Heizkosten / Mieterwechsel”

Berni911 Experte!

Hallo,

das liegt wahrscheinlich an Ihrem blöden Vermieter. Normaler Weise würde man hier mit einer BKA- und einer Heizkosten-Vorrauszahlung arbeiten. Diese werden dann Anteilig mit den einzelnen Abrechnungszeiträumen verrechnet.

Machen Sie sich erstmal keine Sorgen. Wenn die Abrechnung kommt, kriegen wir das Problem schon gelöst.

Grüsse <!-- s 8) --><!-- s 8) -->

fin Experte!

Sie ziehen doch dann auch genau zum Beginn des neuen Wirtschaftsjahres für die Heizkosten ein. Also dürfte es dabei eigentlich keinerlei Probleme geben. Ende April müßte dann abgelesen werden, und damit wäre der Verbrauch Ihres Vormieters ermittelt.
Vielleicht meint der Vermieter auch generelle Nachzahlungen bei den gestiegenen Energiepreisen. Wieviel Sie nachzahlen müssen, hängt natürlich auch von der Höhe Ihrer Vorauszahlung ab. Die haben Sie doch bei Abschluss des Mietvertrages vereinbart oder?

muffin-mampfer

Danke erstmal für die Antworten.

Das mit dem neuen Wirtschaftsjahr habe ich auch gedacht, deshalb ist mir die Angelegenheit ja so unverständlich. Vorauszahlungen für Betriebskosten belaufen sich auf 150 Euro monatlich (für 62m2 Wohnung) und sind so im Mietvertag festgehalten. Mein Vermieter meinte aber explizit die Heizkosten (bezügl. Nachzahlung) und er hat das mit den verschiedenen Abrechnungszeiträumen (versucht) zu erklären und damit, dass ja nun ein Mieterwechsel anstehe. Ich sehe das aber auch so, dass ja nun im April abgelesen wird und der alte Verbrauch feststeht.
Ist es denn üblich, dass man die beiden Abrechnungszeiträume für Heizung und Sonstiges zusammenfasst?

Danke nochmal und liebe Grüße. <!-- s :D --><!-- s :D -->

fin Experte!

Es ist durchaus üblich, dass das Wirtschaftsjahr für die Heiz-und Warmwasserkosten nicht dem Kalenderjahr entspricht wie für die übrigen Betriebskosten. Gerade in Mehrfamilienhäusern ist das so, da Wärmedienstfirmen personell überhaupt nicht ausgestattet sein können um Ende Dezember alle Heizkörpermessgeräte abzulesen, die zu Ihrer Kundenregion gehören. Daher werden die Wirtschaftsjahre aufgeteilt.
Bei Ihren mietvertraglich festgelegten Vorauszahlungen müssen doch auch die für die Heizkosten separat ausgewiesen sein oder nicht? Oder zahlen Sie nur eine Pauschale für alle anfallenden Betriebskosten?

Rano Experte!

Vorauszahlungen für Betriebskosten belaufen sich auf... (...)[/quote:95839]

Oder zahlen Sie nur eine Pauschale für alle anfallenden Betriebskosten?[/quote:95839]


Fin, ich hoffe, Dir fällt Dein Fehler auch selbst auf .....

fin Experte!

Mit "Pauschale" war meinerseits ein Gesamtvorauszahlungsbetrag für alle Nebenkosten, ohne Trennung von Vorauszahlung für Heiz-und Warmwasserkosten und der übrigen Nebenkosten gemeint.
Sorry hoheitlichst für das Missverständnis <!-- s :wink: --><!-- s :wink: -->

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