smile30625 03.09.2009 15:39
Hallo,
eine Beschädigung des Teppichs liegt nur vor, wenn die Gebrauchsspuren über das hinausgehen, was im Rahmen vertragsgemäßer Nutzung üblich ist. Eine normale Abnutzung ist durch die Miete abgegolten.
Falls das nicht der Fall sein sollte und zudem diese Flecken bereits bei Einzug vorlagen, besteht für Ihre Tochter (bzw. die HP-Versicherung) keine Zahlungspflicht.
Viele Grüße
smile
ManuWAWA 05.09.2009 15:07
Hallo smile30625,
vielen Dank für die schnelle Beamwortung. Sie haben mir sehr geholfen.
Viele Grüße
ManuWAWA