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ManuWAWA hat diese Frage gestellt
Hallo,
unsere Tochter hat ein Appartment, das als Studentenwohnraum ausgegeben wird. Nun zieht sie aus und ihr Vermieter sagt, das der Teppich nicht wie üblich angenommen unter Abnutzung fällt und sie den (schon vorher mit Flecken übersehten Teppich) nun über Ihre Haftpflichtversicherung abrechen soll. Ist das den rechtens? Es ist anscheinend in diesem Haus Gang und Gebe mit dieser Methode die KAutionen und Versicherungen einzukassieren. Benötige schnellst mögliche Antwort. Besten Dank im voraus.

2 Kommentare zu „Teppich soll über Haftplichtversicherung abgerechnet werden”

smile30625 Experte! 03.09.2009 15:39

Hallo,

eine Beschädigung des Teppichs liegt nur vor, wenn die Gebrauchsspuren über das hinausgehen, was im Rahmen vertragsgemäßer Nutzung üblich ist. Eine normale Abnutzung ist durch die Miete abgegolten.

Falls das nicht der Fall sein sollte und zudem diese Flecken bereits bei Einzug vorlagen, besteht für Ihre Tochter (bzw. die HP-Versicherung) keine Zahlungspflicht.

Viele Grüße
smile

ManuWAWA 05.09.2009 15:07

Hallo smile30625,

vielen Dank für die schnelle Beamwortung. Sie haben mir sehr geholfen.

Viele Grüße
ManuWAWA

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