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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,
weiß jemand wie die Heizkosten verteilt werden, wenn innerhalb eines Jahres der Mieter wechselt und keine Zwischenablesung vorgenommen wurde und wer trägt die Heizkosten für die Monate des Leerstandes (Okt. - Dez.) in denen nicht oder nur minimal geheizt wurde?

Für eine Auskunft wäre ich dankbar, da mein Vermieter der Meinung ist, er könne die Kosten (1.550 p. a.) anteilig auf zwölf Monate verteilen.

Stichwörter: heizkosten + mieterwechsel

2 Kommentare zu „Heizkosten bei Mieterwechsel”

Susanne Experte!

Ohne Ablesung bei Mieterwechsel wird nach Gradtagszahlen abgerechnet.
Leerstand trägt grundsätzlich der Vermieter!

Leon11

Vielen Dank für prompte Antwort!

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