edy 13.11.2009 19:13
Hallo filmreif ,
Richtwerte für den Verbrauch/m2 gibt es.
Aber der Vermieter könnte annehmen das
du dein Heizverhalten geänderst hast,
( Vielleicht 3 Wochen im Winterurlaub und
die Terassentür offen usw.).
Du kannst das Gegenteil nicht beweisen.
Aber wenn es eine kleine Wohnanlage/Haus
ist,dann müßte doch bei einer Falschablesung ein Überschuss für den Vermieter rausgekommen sein d.h.er hätte
mehr Einnahmen als Ausgaben.
Würde mal mit Ihm reden.
Wenn du schon lange ein guter Mieter bist,
kannst du dich vielleicht mit ihm einigen.
lg
edy
filmreif 13.11.2009 21:31
Da habe ich dann wohl Pech gehabt: Ich wohne in einer sehr sehr großen Anlage. Deshalb weist meine Rechnung schon ein enormes Gesamtkontigent an Verbrauchskosten auf. Na ja, werde trotdem mal mit meinem Vermieter sprechen.
Wo kann ich die Richtwerte einsehen?
Danke!
Grüße,
filmreif
edy 13.11.2009 22:29
Hallo ,
z.b.
http://www.bild.de/BILD/politik/wirtschaft/2009/02/21/heizkosten/verschwendung-millionen-mieter-zahlen-zu-viel.html
oder einfach google:
heizkosten pro qm
lg
edy
filmreif 01.12.2009 10:03
Hallo,
habe mittlerweile das Gespräch mit meinem Vermieter als auch mit der Ablesefirma des Verbrauchsanzeigers gesucht. Leider bisher ohne Erfolg! Weder die Argumentation mit den Vorjahren, noch der sehr hohe Verbrauch bei einer 30m²-Wohnung, noch das Argument, dass ich einen Wintermonat lang nicht in der Wohnung gewesen bin, haben den Vermieter interessiert.
Hat jemand noch eine Idee, wie ich gegen die Zahlung des geforderten Nachzahlungsbetrages erfolgreich argumentieren kann? Vermieter und Ableser zeigen sich bisher leider wenig kooperativ.
Grüße,
f.
edy 01.12.2009 17:18
Hallo filmreif ,
gibt es ein Ableseprotokoll ?
hast du das unterschrieben ?
lg
edy
filmreif 02.12.2009 10:59
Hallo edy,
es gibt ein Ableseprotokoll. Dieses habe ich jedoch nicht unterschrieben.
Inzwischen ist noch eine andere Frage bei mir aufgetaucht: Wie lange ist der Vermieter verpflichtet, das Ableseröhrchen aufzubewahren?
Grüße,
f.
filmreif 06.01.2010 09:53
Hallo,
leider hat hier niemand mehr auf meine letzte Frage geantwortet. Was das nicht unterschriebene Ableseprotokoll für Möglichkeiten bietet, weiß ich leider auch noch nicht.
Ansonsten hier eine Kurzzusammenfassung des bisherigen Standes: 1.Vermieter bucht erhöhten Betrag ab. 2. Nur die Hälfte bezahlt mit Aufforderung, mir zu beweisen, dass das Ableseröhrchen richtig angezeigt hat. 3. Keine Reaktion des Vermieters. 4. Im nächsten Monat bucht Vermieter den bisher fehlenden Betrag zusammen mit der fälligen Miete ab.
Wäre prima, wenn sich nochmal jemand meinem Fall annehmen könnte. Ich sehe nämlich nicht ein, dass ich (wahrscheinlich) grundlos eine extrem hohe Abrechnung bezahlen soll.