Rano
Hallo!
Hier gibt es einen eigenen Themenbereich "Mietminderung", vielleicht versuchst Du es dort noch einmal.
Von dort habe ich auch folgenden Ausschnitt kopiert:
Mieter muss Vermieter über Mangel informieren
Das Recht zur Minderung tritt ein, ohne dass sich der Mieter darauf berufen muss. „Allerdings muss der Vermieter vom Mangel informiert werden. Erfolgt dies nicht und kann der Vermieter infolge der Unterlassung keine Abhilfe schaffen, verliert der Mieter sein Recht auf Minderung“, erläutet Baumgarten. Zeigt der Mieter den Mangel aber ordnungsgemäß an, kann er die Miete mindern, ohne eine Frist zur Beseitigung abzuwarten. Kommt der Vermieter der Aufforderung nicht nach, kann der Mieter, wenn er den Vermieter ordnungsgemäß in Verzug gesetzt hat oder dieser die Beseitigung verweigert hat, den Mangel selbst beseitigen bzw. eine Handwerker beauftragen. Die Kosten kann er dann dem Vermieter in Rechnung stellen. [/quote:bbf4a]
Grundsätzlich würde ich unter diesen Voraussetzungen eine Mietminderung für durchaus möglich halten. Wie Du sehen wirst, setzen Richter völlig unterschiedliche Prozentsätze fest.
In Deinem Fall würde ich mal an 15% denken.
Gruß
Ralph