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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo Alle zusammen!

Ich habe ein Problem, und ich hoffe, bevor ich eine teure Rechtsberatung in Anspruch nehme, könnt ihr mir meine Fragen beantworten:

Ich wohne in einem Mehrfamilienhaus (Altbau), 2. Etage (über mir DG). Außer mir und dem Studenten im DG sind alle Parteien Rentner.
Im Erdgeschoß sind Ende letzten Jahres neue Mieter eingezogen, seitdem riecht es in unserem Treppenhaus grundsätzlich massiv nach Zigarettenrauch (kalt und frisch) und äh,..."muffig" (ich denk da lieber nicht weiter drüber nach, ich habe im Dienst schon Obdachlose getroffen, die frischer rochen...).
Leider ist auch meine Wohnungstür nicht besonders dicht, d.h. nach einiger Zeit zieht's auch bei mir rein (so daß ich beim schlafen davon aufwache!)
Da das hier ein "ordentliches Haus" ist, steigt mir ein anderer Mieter bis in späte Abendstunden nach alle Fenster für die Nacht wieder zu verrammeln (nach 22.00 Uhr kommen ja die ganzen Rentner-klauenden Einbrecher...). Wenn ich dann morgens zur Tür rauskomme, ist der Geruch manchmal so schlimm daß ich würgen muß (kein Scherz).
Ich habe eigentlich keine besonders gute Nase (und massiven Heuschnupfen), und bin auch von Berufs wegen Ekelfaktoren gegenüber recht abgebrüht, aber DAS ist langsam wirklich nicht mehr erträglich. Sogar mein Besuch hat sich schon darüber beschwert.
Der Vermieter weiß (telefonisch) schon bescheid, aber es hat sich nichts getan.


Meine Fragen wären also:

- Kann ich bei dieser Sachlage dem Vermieter Druck machen durch Mietminderung? (Schließlich muß ich den Flur benutzen, um rein und raus zu kommen oder meine Waschmaschine zu benutzen)

-Wenn ja: wieviel?


vielen Dank für Eure Antworten,

Tante Jo
Stichwörter: brauche + hilfe + stinkts

1 Kommentar zu „brauche Hilfe - mir stinkts!”

Rano Experte!

Hallo!

Hier gibt es einen eigenen Themenbereich "Mietminderung", vielleicht versuchst Du es dort noch einmal.

Von dort habe ich auch folgenden Ausschnitt kopiert:
Mieter muss Vermieter über Mangel informieren
Das Recht zur Minderung tritt ein, ohne dass sich der Mieter darauf berufen muss. „Allerdings muss der Vermieter vom Mangel informiert werden. Erfolgt dies nicht und kann der Vermieter infolge der Unterlassung keine Abhilfe schaffen, verliert der Mieter sein Recht auf Minderung“, erläutet Baumgarten. Zeigt der Mieter den Mangel aber ordnungsgemäß an, kann er die Miete mindern, ohne eine Frist zur Beseitigung abzuwarten. Kommt der Vermieter der Aufforderung nicht nach, kann der Mieter, wenn er den Vermieter ordnungsgemäß in Verzug gesetzt hat oder dieser die Beseitigung verweigert hat, den Mangel selbst beseitigen bzw. eine Handwerker beauftragen. Die Kosten kann er dann dem Vermieter in Rechnung stellen. [/quote:bbf4a]

Grundsätzlich würde ich unter diesen Voraussetzungen eine Mietminderung für durchaus möglich halten. Wie Du sehen wirst, setzen Richter völlig unterschiedliche Prozentsätze fest.
In Deinem Fall würde ich mal an 15% denken.

Gruß
Ralph

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