Thesi 04.03.2018 16:40
Nachtrag zu obiger Frage: Die individuellen Heizkosten können nicht abgelesen werden, sondern werden nach Wohnfläche verteilt.
forsetis 05.03.2018 10:29
Eine Berechnung der Heizkosten nach Wohnfläche ist nur erlaubt, wenn diese Wohnung in einem Haus ist, das sonst nur vom Vermieter bewohnt wird (Einliegerwohnung). Trifft das zu?
Leo1 07.03.2018 08:59
..oder ein 2-Familienhaus, indem eine Wohnung vom Eigentümer/Vermieter bewohnt wird.
Thesi 08.03.2018 19:11
Antwort an forsetis und Leo1:
Vielen Dank, ist mir beides bekannt. Bisher war unser Haus ein 2-Fam.-Haus, indem wir selbst wohnen. Durch Speicher-Ausbau wäre oder ist es jetzt ein 3-Fam.-Haus. Lt. Heizungsfirma kann aus technischen Gründen irgendein Zähler nicht eingebaut werden, der lt. HKV vorgeschrieben ist. Deshalb weiterhin Abrechnung nach Wohnfläche.