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In den meisten Fällen ist der Mieter einer Wohnung oder eines Hauses verpflichtet, Schönheitsreparaturen auf eigene Kosten durchführen zu lassen. Die Rechtsprechung geht aber davon aus, dass nicht unbedingt ein Handwerker beauftragt werden muss. Wer sich´s zutraut, darf grundsätzlich auch selbst Hand anlegen – mit einer wichtigen Einschränkung: Die Eigenleistungen müssen eine Mindestqualität erfüllen. Auf ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Berlin weist der LBS-Infodienst Recht und Steuern hin. (Aktenzeichen 65 S 504/99)