Susanne
Von einem Mietvertrag kann man nicht zurücktreten, der muss fristgerecht gekündigt werden. Grund für eine fristlose Kündigung sind die Mängel nicht.
Du solltest die Mängel schriftlich dem VM mitteilen und eine Frist zur Behebung setzen. Wenn sich nichts tut, kannst Du die Miete mindern, das sollte aber nur über einen Fachanwalt machen.
Übrigens stehen die von Dir beschriebenen Mängel und die Vereinbarung im Mietvertrag renoviert übergeben in keinem Zusammenhang. Auch die Maklerin ist für die Mängel nicht Ansprechpartner, sie führt lediglich Mieter und Vermieter zusammen.