mono 27.10.2010 15:04
Ich wohne in einer WG und wir stehen beide nebeneinander im Vertrag,
Sie sind also beide Hauptmieter !
Ich will jetzt so schnell wie mgl. ausziehen. Kündigen werde ich zum 01.11.10, könnte also unter Umständen erst zum 31.01.11 ausziehen.
Wenn die Kündigung bis zum 03.11.10 beim VM eingeht können Sie zum 31.01.2010 kündigen.
Meine Mitbewohnerin weiß nicht ob sie bleiben will oder nicht. Wenn sie für mich keinen geeigneten Nachmieter findet, habe ich das Recht doch früher auszuziehen oder muß ich dann die drei Monate abwarten.
Sie können ausziehen, wann Sie möchten. Fakt ist, dass Sie weiterhin Vertragspartnerin/ Hauptmieterin bleiben, wenn nicht Sie und Ihre Mitbewohnerin gemeinsam die schriftliche Kündigung ggü. dem VM aussprechen. Beachten Sie bitte, dass die Kündigung von allen Hauptmietern unterschrieben sein muss, damit die Rchtswirkung entfaltet.
Ergo..... Sie haben das Recht auszuziehen wann Sie möchten, SIe haften allerdings bis zum Ablauf der Mietzeit für alle Verbindlichkeiten aus dem Mietverhältnis - namentlich die Miete, Beschädigungen durch neu eingezogene, aber nich zum Hauptmieter gewordene Mitbewohner, etc. SIe habe auch keinen Anspruch, früher aus dem Mietverhältnis entlassen zu werden.
Wenn wir beide ausziehen sollten, ist es ja am Besten wenn wir auch zum gleichen Zeitpunkt eine neue Whg finden.
Das wird das sinnvollste sein.
Gibt es irgendwelche besonderen Rechte bei WGs.
Nein, außer Sie haben vertraglich entsprechendesd mit dem VM vereinbart.
Habe mal gehört das man nur drei adequate Nachmieter stellen brauch.
Weitverbreiteter Irrglaube. Der VM ist nicht verpflichtet, vorgeschlagene Nachmieter in den MV aufzunehmen bzw. einen neuen mit Ihnen abzuschließen.
TimoH. 27.10.2010 16:26
Danke, da muß ich mal sehen wies weitergeht.