Bladder 13.03.2011 15:17
Das hat nichts mit Schönheitsreparaturen oder mit außergewöhnlicher Abnutzung zu tun oder mit einer Beschädigung durch den Mieter.
Das gehört in der Bereich der Instandhaltung/Instandsetzung durch den Vermieter nach § 535 BGB.
Balkonexperte 13.03.2011 16:18
Ob hier der § 535 BGB zutrifft will ich fast verneinen.
1. Frage, wurde der Vermieter über den Schimmel informiert?
2. Hat der Mieter alle Maßnahmen (Trocknen der Fugen nach dem Baden, Entfernen der Schimmelpilze durch geeignete Mittel) ergriffen?
Mehr zu dem Thema hier im Lexikon: http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/s1/silikonfugen.htm
steffi220986 13.03.2011 17:24
Habe öfter die Fugen gereinigt aber der schimmel ist leider immer wieder gekommen...habe auch kein fenster im bad gehabt...habe den vermieter nicht über den schimmel informiert. Bei der Wohnungsübergabe ist dies dann aber bemängelt worden und jetz soll mir das von meiner Kaution abgezogen werden.
LG
Berthelstal 13.03.2011 19:00
Der Vermieter muß Ihnen eine Gelegenheit den Mangel zu beseitigen. Einen Baumangel in Verantwortung des Vermieters schließe ich aus.
Kaufen Sie etwas Silikon und überschmieren Sie die Fugen.
Sind denn einfache Dinge so schwer zu erledigen ????
D-D-I 13.03.2011 21:06
Hallo Steffi 220986,
da Sie Mieterin waren, hatten Sie ein Ophutspflicht. Darunter zaehlt auch... nach Moeglichkeit vor Schaeden zu bewahren.
Da Schimmel aufgetreten ist, laesst es sich vermuten, das Sie nach z.B. Duschen etc. trotzt fehlenden Fenster nicht ausreichend gelueftet haben ( Tuer oeffnen, Ventilator einschalten etc. )
Und in Ihren Fall muss der Vermieter Ihnen die Moeglichkeit geben, den Mangel zu beseitigen. Es stellt sich aber eine viel interessantere Frage. Wann hat der Vermieter die Fugen bemaengelt? Mit dem Abnahmeprtokoll oder nach Abschluss des Abnahmeprtokoll ??
Hinweis: Mein Beitrag ist keine Rechtsberatung.
Danke fuer Rueckantwort
steffi220986 14.03.2011 13:55
Bin ja mittlerweile schon ausgezogen und ein neuer Mieter bereits in die Wohnung gezogen also kann ich ja jetzt auch nichts mehr selber ausbessern...Der Vermieter hat die Fugen bei der Wohnungsabnahme bemängelt und hat diese dann notiert und gemeint das ich das zahlen müsste und mir der Wert von meiner Kaution abgezogen wird. In dem moment habe ich natürlich erstmal zugestimmt weil ich es nicht besser wusste...nur ein Bekannter hatte mir gesagt das das eigtl. eine Sache vom Vermieter ist und deshalb wollte ich einfach mal nachfragen was nun wirklich stiommt...
D-D-I 14.03.2011 18:02
Hallo Steffi220986,
siehe letzten Beitrag von von mir. Es ist Ihre Pflicht !
Ihre muendliche Zustimmung kann auch die Zustimmung sein, das Sie garnicht mehr den Schaden ausbessern wollten ?!
Hinweis: Mein Beitrag ist keine Rechtsberatung.
Danke fuer Rueckantwort
Bladder 15.03.2011 19:49
Grundsätzlich muss der Vermieter, und das ist geltende Rechtsprechung, den Beweis antreten, dass der Schimmel durch den Mieter oder sein Wohnverhalten entstanden ist. Hierzu genügt aber nicht die Behauptung des Vermieters.
Die hier besprochene Angelegenheit ist m.E. durch den Vermieter zu übernehmen.
Sollte der Vermieter andere Ansicht sein, dann sollten Sie den Schaden der Privathaftpflichtversicherung melden, die Sie hoffentlich haben.