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Ich bin im Mai 2003 aus meiner Wohnung ausgezogen und haben ein Jahr später eine völlig überhöhte Heizkostenabrechnung für 2002 bekommen. 2 Jahre dauerte der Briefwechsel. Jetzt im JAnuar 2005 hab ich endlich von der Verwaltung Bescheid bekommen, das sie die Kosten halbieren da auch sie finden das es sich um astronomische Werte handelt.
Nun war in diesem Brief auch noch eine Abrechnungssumme für 2003, die ja schon verjährt ist und ohne richtige Auflistung der Kosten eh nicht rechtskräftig ist. (so mein Wissen)
Eigentlich möchte ich jetzt wissen ob mein Wissen richtig ist.
Der Vermieter spricht weiterhin von einem Mietrückstand, der mir nicht erklärbar ist, müsste ich dafür nicht auch eine Auflistung erhalten?
Kann ich die Heizkosten für 2003 zurück verlangen, da sie nicht ordnungsgemäß abgerechnet worden sind?