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12 Monate nach dem Abrechnungszeitraum haben Mieter und Vermieter keine Forderungen aus den Betriebskosten mehr. Ist keine erfolgt, muss der Mieter diese innhalb der 12 Monate fordern.
Die Bemessung erfolgt nach qm und Verbrauch. Je nach Kostenart.
Das muss in der Abrechnung drin stehen. Sind Verbrauchsmesser installiert, müssen diese auch zur Berechnung und Bemessung heran gezogen werden.