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piggskate hat diese Frage gestellt
Hallo, mein Vermieter will neue Heizkostenverteiler in den Wohnungen anbringen. Die alten sind noch mit Verdunstungsröhrchen, die neuen sollen elektronische sein. Nun will er die aber nicht kaufen, sondern mieten und die Kosten dafür auf uns Mieter um legen - fast 6 Euro/Heizkörper im Jahr. Wir können noch widersprechen - aber müssen wir das überhaupt zahlen, wenn doch funktionierenden Erfassungsgeräte vorhanden sind? Muss ich, wenn weniger als die Hälfte widersprechen, die Dinger auch gegen meinen Willen montieren lassen und dafür bezahlen?

1 Kommentar zu „Heizkostenverteiler”

smile30625 Experte! 09.10.2009 09:56

Hallo,

das Mieten von Heizkostenverteilern ist gängige Praxis und weder rechtlich noch wirtschaftlich zu beanstanden.

Nach § 7 Abs.2 Heizkostenverordnung gehören ausdrücklich auch die Kosten der Anmietung von Verbrauchserfassungsgeräten zu den umlegbaren Heizkosten.

Es ist nicht erforderlich, dass Ihr Vermieter mit der Ersetzung wartet, bis die alten Erfassungsgeräte defekt sind. Wenn er dies täte, wäre damit zu rechnen, dass die betroffenen Mieter Widerspruch gegen die Betriebskostenabrechnung erheben, weil die Erfassungsgeräte defekt waren.

Viele Grüße
smile

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