smile30625 09.10.2009 09:56
Hallo,
das Mieten von Heizkostenverteilern ist gängige Praxis und weder rechtlich noch wirtschaftlich zu beanstanden.
Nach § 7 Abs.2 Heizkostenverordnung gehören ausdrücklich auch die Kosten der Anmietung von Verbrauchserfassungsgeräten zu den umlegbaren Heizkosten.
Es ist nicht erforderlich, dass Ihr Vermieter mit der Ersetzung wartet, bis die alten Erfassungsgeräte defekt sind. Wenn er dies täte, wäre damit zu rechnen, dass die betroffenen Mieter Widerspruch gegen die Betriebskostenabrechnung erheben, weil die Erfassungsgeräte defekt waren.
Viele Grüße
smile