Gast hat diese Frage gestellt
Hallo Community!
Ich bin selbstständiger Versicherungsmakler und erhielt von einer Klientin einen Sachverhalt geschildert, welchen ich gerne in diesem Forum zu Rücksprache bringen möchte:
Die Klientin ist Mieterin einer Wohnung und erhielt vor Kurzem eine Nebenkostenabrechnung zur Gebäudeversicherung und Gebäude-Haftpflichtversicherung. Eine Verteilung der Kosten für die Gebäudeversicherung macht m. E. nach sinn, da die Risiken der versicherten Wagnisse in gleicher Weise auf die Mieter umlegbar sind.
Dies trifft jedoch nicht auf die Gebäude-Haftpflichtversicherung zu. Nachdem der Eigentümer des Gebäudes - hier der Vermieter - das Risiko der Verkehrssicherung beansprucht, kann eine Verteilung der Kosten auf die/den Mieter nicht erfolgen.
Sollte im Mietvertrag eine entsprechender Paragraph vorhanden sein, der diesen Umstand dokumentiert, wäre ich wieder still. Aber ansonsten sehe ich meine Argumentation im Recht.
Gibt es hierzu bereits Erfahrungswerte?
Besten Dank und
freundliche Grüße
Stephan