Susanne
Hast Du schriftlich gekündigt?
Wenn ja und Du jast wg. Gesundheitsgefahr ausserordentlich fristlos gekündigt muss er Dich ja dann auf Mietzahlung verklagen, wenn Du ausgezogen bist.
Vor Gericht muss er dann belegen, dass Deine ausserordentliche Fristlose nichtig war- bekommt er Recht, wird diese in eine ordentliche Fristgerechte umgewandelt und Du schuldest ggf. restliche Mieten, NK-Vorauszahlungen, möglicherweise Schadenersatz, Anwalts- und Gerichtskosten
MUK
Hast Du schriftlich gekündigt?
Wenn ja und Du jast wg. Gesundheitsgefahr ausserordentlich fristlos gekündigt muss er Dich ja dann auf Mietzahlung verklagen, wenn Du ausgezogen bist.
Vor Gericht muss er dann belegen, dass Deine ausserordentliche Fristlose nichtig war- bekommt er Recht, wird diese in eine ordentliche Fristgerechte umgewandelt und Du schuldest ggf. restliche Mieten, NK-Vorauszahlungen, möglicherweise Schadenersatz, Anwalts- und Gerichtskosten[/quote:0b678]
Hallo Susanne... mal wieder vielen Dank für deine Hilfe
Ja ich habe ihm die außerordentliche Kündigung schriftlich zukommen lassen.
Gut, sehe ich ein, und verstehe es... also ergibt sich nicht automatisch mit der Akzeptanz der Außerordentlichen Kündigung ein Eingeständnis des Vermieters an der Schuld am Schimmel?!
Ich würde eventuell nämlich gerne die Umzugskosten einfordern.