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Tropische Temperaturen in Mietobjekt berechtigen zu radikalen Schritten <br />
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Die meisten Bundesbürger dürften in diesem Sommer bereits unter der karibischen Schwüle gelitten haben. Von Rechts wegen ist dagegen leider nichts zu machen. Was allerdings kaum bekannt ist: Herrschen in einem speziellen Mietobjekt im Sommer stets weit über das Normalmaß hinausgehende Temperaturen, so kann dies zu einer fristlosen Kündigung berechtigen. Auf ein entsprechendes Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf weist der LBS-Infodienst Recht und Steuern hin (Aktenzeichen 24 U 194/96). <br />
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Der Sachverhalt: Nicht nur der Inhaber eines Textilgeschäfts und seine Mitarbeiter, sondern auch die Kunden stöhnten unter der Hitze in den Verkaufsräumen. Selbst während eines normalen Sommers herrschten dort über mehrere Monate hinweg Temperaturen von mehr als 35 Grad Celsius. Der Ladenbesitzer, der das Objekt lediglich gemietet hatte, wollte das nicht mehr hinnehmen: Er kündigte fristlos. Diese tropischen Temperaturen, unter anderem verursacht durch die Bauweise des Hauses, seien nicht länger zumutbar. Der Vermieter war von dieser Entwicklung erwartungsgemäß nicht besonders begeistert. Er wies darauf hin, dass man ihn wohl kaum für die Naturgewalten wie zum Beispiel die Sonneneinstrahlung verantwortlich machen könne. Und der bauliche Zustand des Objekts sei dem Mieter nun schon seit längerer Zeit bekannt. Deswegen komme eine fristlose Kündigung auf keinen Fall in Frage.<br />
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Das Urteil: Unzumutbar – so charakterisierten die Mitglieder eines Zivilsenats am Oberlandesgericht Düsseldorf die Situation des Mieters. Deswegen bezeichneten sie in ihrem Urteil die Kündigung als rechtens. Ganz wesentlich war für die Juristen der Paragraf 544 des Bürgerlichen Gesetzbuchs . Darin heißt es: „Ist eine Wohnung oder ein anderer zum Aufenthalt von Menschen bestimmter Raum so beschaffen, dass die Benutzung mit einer erheblichen Gefährdung der Gesundheit verbunden ist, so kann der Mieter das Mietverhältnis ohne Einhaltung der Kündigungsfrist kündigen...“ Dabei ist es völlig egal, ob dem Mieter die Umstände schon bei Vertragsabschluss bekannt waren. Im konkreten Fall hatte ein Sachverständiger für den Monat Juli Temperaturen zwischen knapp 32 und knapp 42 Grad errechnet. Während der Geschäftszeiten zwischen neun und 18.30 Uhr zeigte das Thermometer stets mehr als 40 Grad an.<br />
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