Oliver Curd
Hallo,
VM ist nicht verpflichtet die Wohnung mit einem Bodenbelag auszustatten.
Das ist korrekt wenn er es euch überlässt die betreffenden Zimmer mit einem Belag auszustatten.
Bei Auszug kann der VM verlangen,dass der von euch verlegte Teppich wieder entfernt werden muss.
mfg
o.c
calimero
Hallo,
der Vermieter ist wirklich nicht verpflichtet, die Wohnung mit einem Fußbodenbelag auszustatten? Ich dachte bisher das gehört dazu? Gibt es da etwas Offizielles, ein Urteil oder etwas in der Art.
Wir wollen evtl. auch in eine Wohnung ziehen, in der außer in Küche und Bad keine Beläge drin sind. Es ist auch kein Erstbezug, d.h. der Vormieter musste alles entfernen, was uns dann also irgendwann auch bevorsteht.
Viele Grüße
calimero