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Mieter können üblichen Wohnstandard verlangen
Altbauwohnungen sind in der Regel erst dann auf Dauer vermietbar, wenn eine erforderliche Modernisierung auch tatsächlich erfolgt ist.
Wie Wüstenrot mitteilt, kann ein Mieter nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (VIII ZR 281/03) erwarten, dass die Mieträume dem Wohnstandard vergleichbarer Wohnungen entsprechen.
Dabei seien zum Beispiel das Alter des Gebäudes und die Höhe der Miete zu berücksichtigen. Bei einer modernisierten Altbauwohnung könnten die Mieter nicht den neuesten technischen Standard wie bei einer Neubauwohnung verlangen. Andererseits müssten Vermieter selbst bei einer nicht modernisierten Wohnung wenigstens für einen Mindeststandard sorgen, der ein zeitgemäßes Wohnen ermöglicht.
In dem vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall bezogen die Mieter eine nicht sanierte Altbauwohnung. Erst nach dem Einzug stellten sie fest, dass im Bad keine Steckdose installiert war. Außerdem war die Stromversorgung insgesamt so schwach, dass die Mieter eine Waschmaschine und einen Staubsauger nicht gleichzeitig benutzen konnten. Das Gericht verurteilte den Vermieter, seine Wohnung ausreichend nachzurüsten.
Dieser konnte sich nicht damit rechtfertigen, dass die Mieter die Wohnung laut Übergabeprotokoll „wie gesehen“ übernommen hatten. Allein dadurch hätten nämlich die Mieter noch nicht die mangelhafte Ausstattung der Wohnung ausdrücklich hingenommen..