Susanne
zu1. Er muss nach HKVo Verbrauchserfassungsgeräte installieren und darf die Kosten auf die Mieter umlegen.
Der Vermieter ist verpflichtet, wirtschaftlich zu handeln. Er muss hier Kauf/Miete die wirtschaftlichere Variante wählen.
zu2. Wartung wird in dem Wirtschaftsjahr über die Nk-Kosten abgerechnet, in dem sie angefallen ist. I.d.R. ist eine Heizkostenabrechnung in Verbrauchskosten und Grundkosten unterteilt. Es dürfen 50-70% nach Verbrauch abgerechnet werden und 30-70% werden nach qm aufgeteilt. Eine beliebte Abrechnung ist daher 70:30. Die Wartungskosten würden somit in den Grundkosten auftauchen und nach qm aufgeteilt werden. Mieter, die noch nicht das ganze Wirtschaftsjahr Mieter waren, zahlen Anteilsmässig x/12, prozentual nach Anwesenheitsmonaten.
Leerstände eines Wirtschaftsjahres gehen zu Lasten des Vermieters.
zu3. Mit der Anbringung von Verbrauchserfassungsgeräten zahlt der Mieter eine monatliche Vorauszahlung. Den Zusatz zum MV halte ich für sinnvoll, da auch die Aufteilung (nach Verbrauchs- und Grundkosten) festgehalten werden sollte etc.
sarl
Hallo Susanne,
vielen Dank für die schnelle Antwort.