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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen, denn ich habe folgendes Problem:

Bisher war ich allein an einer Zentralheizung in einem Mehrfamilienhaus angeschlossen und hatte deshalb einen direkten Vertrag mit den Stadtwerken.
Jetzt sind aber im März die übrigen zwei Parteien auch angeschlossen worden.

Fragen:
1. Darf der Vermieter ohne weiteres Verbrauchszähler installieren und die Kosten auf die Mieter umlegen, oder haben wir (Mieter) da Mitspracherecht? Es könnte ja sein, dass der Vermieter die Verbrauchszähler mieten will und das monatlich teurer ist, als wenn man sie kauft; bzw. Etagenzähler installiert.

2. Nach dem Anschluß der beiden übrigen Parteien ist eine Wartung der Zentralheizung durchgeführt worden. Auf wen dürfen die Kosten dafür umgelegt werden? Wäre das in diesem Fall auf mich allein, da ich bisher einziger Nutzer war, oder auf alle, da sie von jetzt an für alle Mieter funktioniert? Oder ist es etwas dazwischen?

3. Muß die neue Situation im Mietvertrag Beachtung finden, d.h. muß es einen Zusatz über die Heizkostenabrechnung und von nun an zu zahlende monatliche Pauschale an den Vermieter geben?

Vielen Dank im Voraus
Stichwörter: Änderung + heizungssituation + wichtig

2 Kommentare zu „Wichtig: Änderung der Heizungssituation”

Susanne Experte!

zu1. Er muss nach HKVo Verbrauchserfassungsgeräte installieren und darf die Kosten auf die Mieter umlegen.
Der Vermieter ist verpflichtet, wirtschaftlich zu handeln. Er muss hier Kauf/Miete die wirtschaftlichere Variante wählen.

zu2. Wartung wird in dem Wirtschaftsjahr über die Nk-Kosten abgerechnet, in dem sie angefallen ist. I.d.R. ist eine Heizkostenabrechnung in Verbrauchskosten und Grundkosten unterteilt. Es dürfen 50-70% nach Verbrauch abgerechnet werden und 30-70% werden nach qm aufgeteilt. Eine beliebte Abrechnung ist daher 70:30. Die Wartungskosten würden somit in den Grundkosten auftauchen und nach qm aufgeteilt werden. Mieter, die noch nicht das ganze Wirtschaftsjahr Mieter waren, zahlen Anteilsmässig x/12, prozentual nach Anwesenheitsmonaten.
Leerstände eines Wirtschaftsjahres gehen zu Lasten des Vermieters.

zu3. Mit der Anbringung von Verbrauchserfassungsgeräten zahlt der Mieter eine monatliche Vorauszahlung. Den Zusatz zum MV halte ich für sinnvoll, da auch die Aufteilung (nach Verbrauchs- und Grundkosten) festgehalten werden sollte etc.

sarl

Hallo Susanne,

vielen Dank für die schnelle Antwort.

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