Balkonexperte 13.07.2010 10:59
Da das Betreten des Grundstücks durch den Vermieter als Hausfriedensbruch gewertet werden kann, sehe ich keinen Grund, warum man dieser Eigenmacht des Vermieters nicht im wahrsten Sinne des Wortes einen Riegel vorschieben sollte.
Berthelstal 13.07.2010 11:42
Die Vermieterin darf Ihr gemietetes Grundstück ebenfalls nur mit Ihrer Genehmigung betreten. Einen Unterschied zu einer gemieteten Wohnung besteht nicht.