Gast
Wenn du sicher bist das der Schimmel nicht wegem falschem Lüften kommt, dann würde ich den Eigentümer schriftlich per Einschreiben mit Rückschein diesen Mangel mitteilen.
Rechtlich sieht die Lage nach einem Urteil von BGH so aus:
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Ist strittig, ob Baumängel oder falsches Mieterverhalten Ursache für die Feuchtigkeitsschäden sind, muss der Vermieter beweisen, dass die Ursache nicht in seinem Pflichtenbereich liegt, sondern aus dem Mieterbereich kommt (BGH XII ZR 272/97 NZM 2000, 549).
Link-1: <!-- m --> http://www.mieturteile.de/Mietrecht/Schimmel/schimmel http://www.mieturteile.de/Mietrecht/Sch ... immel.html <!-- m -->
Also muß er was tun. Sollte sich nichts tun wende dich an den Mieterschutzbund.NAchfollgend noch ein Link zum Thema.
Link-2: <!-- m --> http://www.baustoffchemie.de/db/schimmelpilz/">http://www.baustoffchemie.de/db/schimmelpilz/ <!-- m -->
Ich hoffe ich konnte helfen!
MFG Torsten