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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen.

Ich habe mich hier mal registriert weil ich einfach nicht weiter weiss. Ich habe vor ein paar Tagen die Nebenkostenabrechnung für 2006 bekommen, ich bin im September in die Wohnung eingezogen. Die Heizkosten sind zwar recht hoch, aber sonst ist alles ok, bis auf den Punkt "Strassenreinigung und Gartenpflege". Hier berechnet der Vermieter mir 26 € pro Monat, es handelt sich um einen Pauschalbetrag pro Wohnung, jede Partei im Haus zahlt also das gleiche. Ich bin damit aber überhaupt nicht einverstanden, ich wohne im Kellerraum auf 30m² , die anderen 3 Parteien haben jeweils eine richtige Wohnung mit mehreren Zimmern, die Wohnfläche der anderen Parteien beträgt geschätzt ca. 90m² pro partei. Also 3mal soviel wie ich. Müsste man hier nicht anteilig nach m² abrechnen? Es kann doch nicht sein das ich das gleiche zahlen soll wie die anderen Parteien, deren Wohnung jedoch 3mal grösser ist als meine.

Weiterhin verhält es sich so das die Arbeiten "Strassenreinigung und Gartenpflege" vom Mieter der Erdgeschosses "offiziell" ausgeführt werden. Seit ich hier wohne wurde noch nicht einmal die Strasse gefegt, lediglich mal der Garten ums Haus rum gemäht, wohlgemerkt, einmal. Und vor meinen Fenstern macht er gar nichts, das ist ein etwas abgetrennter Bereich, der jedoch sehr wohl auch zum Garten gehört. Hier wuchert das Unkraut mittlerweile fast nen meter hoch und nimmt mir die sicht aus den Fenstern. Es kann doch nicht sein das ich dafür jeden Monat 26 euro zahlen soll. Normalerweise dürfte ich dafür überhaupt nix zahlen. Ich müsste jetz wissen ob der Vermieter a) nicht erbrachte Leistungen in dieser Summe in Rechnung stellen darf und b) ob er diese nicht anteilig pro m² zu verteilen hat? Mir kommt das echt spanisch vor, im mietvertrag steht unter diesen Punkt nur "anteilige Berechnung". Ich soll jetz nämlich 57 euro nachzahlen und die nebenkosten hat er mir auch um zehn euro pro monat erhöht. Ich hoffe ihr könnt mir helfen und bedanke mich schonmal vorab
Stichwörter: wohnung + €gartenpflege + hilfe + monat +

5 Kommentare zu „HILFE, 26 €Gartenpflege im monat für 30 m² Wohnung?”

Susanne Experte!

Im MV steht "anteilige Verrechnung" ?

Grundsätzlich muss ein Umlageschlüssel vereinbart sein, ist er es nicht, so wird lt. BGB nach q Wohnfläche umgerechnet. Das ist natürlich auch eine anteilige Verrechnung.
Wenn allerdings jede Partei das gleiche Zahlen soll, ist das ja keine anteilige Verrechnung und wäre m.E. auch grob unbillig.
Gegen diese Position würde ich schriftlich Einspruch erheben!

Außerdem kann nur in REchnung gestellt werden, was dem VM als Rechnung vorliegt. Wenn keine Leistung erbracht wurde, kann das dem VM auch nicht in REchnung gestellt werden. Verlange Einsicht in die Originalunterlagen, insbesondere der Gesamtrechnung für 2006 dieser Position.

ic3age

Ein Umlageschlüssel ist nicht zu erkennen. Im Mietvertrag ist lediglich eine Auflistung der zu berechnenden Kosten, in der linken spalte die kostenart z.b. gartenpflege und rechts steht bei jeder position anteilig. Über der rechten Spalte steht ganz klein: " Verteilungsschlüssel: z.b. nach personenzahl, qm-wohnfläche, bruchteilen oder messgeräten. "

Aber bei den einzelnen Positionen steht komischerweise halt nur anteilig. Ich seh hier eben noch, unter der tabelle steht unter Punkt 2:

"Ist in der Spalte "Verteilungsschlüssel" (anmerkung von mir: da wo überall anteilig steht) oder bei Einzelpositionen ein solcher nicht eingesetzt, so bestimmt sich der Verteilungsschlüssel nach den gesetztlichen Bestimmungen. [/u:9271c](...) Der Vermieter kann während der Mietzeit bei Vorliegen eines sachlichen Grundes zu Anfang eines neuen Berechnungszeitraumes den Verteilungsschlüssel neu bilden. Die Verteilung bzw. Neubestimmung eines Verteilerschlüssels muss sich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der Heizkostenverordnung, halten."


So, da der Verteilungsschlüssel ja nirgendwo eingesetzt ist, sondern überall nur anteilig steht, müsste sich die Berechnung nach den gesetzlichen Bestimmungen richten und somit anteilig nach m² abgerechnet werden und nicht pro Wohnung. Danke für die schnelle info susanne, weitere meinungen und Anregungen sind natürlich gerne willkommen. Aber so wie es aussieht verstösst die Abrechnung dieses Punktes gegen den Mietvertrag. Jetz kann ich etwas ruhiger schlafen <!-- s :wink: --><!-- s :wink: -->

Rano Experte!

Im MV steht &quot;anteilige Verrechnung&quot; ?
Außerdem kann nur in REchnung gestellt werden, was dem VM als Rechnung vorliegt. Wenn keine Leistung erbracht wurde, kann das dem VM auch nicht in REchnung gestellt werden. Verlange Einsicht in die Originalunterlagen, insbesondere der Gesamtrechnung für 2006 dieser Position.[/quote:e0758]

Na juht, Susalie, da muss ich wohl mal tippern:
§1 BetrKV 1,2:
Sach- und Arbeitsleistungen des Eigentümers (...) dürfen mit dem Betrag angesetzt werden, der für eine gleichwertige Leistung eines Dritten, insb. eines Unternehmers angesetzt werden könnte; die USt des Dritten darf nicht angesetzt werden.


Ansonsten gebe ich Dir - wie alleroftmeistensfastimmer Recht.
&quot;anteilig&quot; ist kein gültiger Umlageschlüssel, also wird hier gem. den gesetzl. Bestimmungen nach m² umgelegt und berechnet.

26 € x 4 x 12 = 1248 €
Das ist etwas viel für 'n bisschen Rasenmähen.
Neben der Forderung nach korrekter Verteilung würde ich auch mal nach der Zusammensetzung dieser Summe fragen.

Gruß
Ralph

Susanne Experte!

§1 BetrKV 1,2:
Sach- und Arbeitsleistungen des Eigentümers (...) dürfen mit dem Betrag angesetzt werden, der für eine gleichwertige Leistung eines Dritten, insb. eines Unternehmers angesetzt werden könnte; die USt des Dritten darf nicht angesetzt werden. [/quote:7e514]

Ja, und in der Regel darf der VM dafür aber nur 12,50.-€ die Stunde dafür ansetzen, das weiss ich wohl. Wenn er das auf seine Mieter umlegen will, muss doch eine korrekte Rechnung dafür existieren? Die braucht der VM doch zumindest auch für seine Bücher, wenn nicht schon für seine Mieter.

Weiterhin verhält es sich so das die Arbeiten &quot;Strassenreinigung und Gartenpflege&quot; vom Mieter der Erdgeschosses &quot;offiziell&quot; ausgeführt werden. [/quote:7e514]

Na, von dem muss er aber doch zumindest eine Abrechnung der Tätigkeit nachweisen können. Oder steht der vielleicht unter Hausmeisterkosten?

ic3age

Ne bei Hausmeisterkosten steht in der Abrechnung gar nichts,der Punkt is nedmal aufgeführt, im MV steht wieder mal anteilig. Der Typ nennt sich zwar Hausmeister, aber ich hab schon ne riesen mängelliste hier vom haus zusammengetragen die der VM zusammen mit meinem Widerspruch erhalten wird. Hier unten is das licht putt, Schliessmechanismus der Eingangstür zum Haus is defekt, der feuerlöscher uralt etc.... Und die Mängel sind total offensichtlich.

Ich habe das Gefühl das der Vermieter die fixen Hausmeisterkosten pro Monat unter besagtem Punkt verrechnet, weil in der anlage zur hausordnung steht drin: (Zitat :) Punkt 1 der Hausordnung (Strassenreinigung, Schneebeseitigung, Streuen) und Gartenpflege wird momentan bis auf weiteres vom Hausmeister, Herrn xxx , übernommen. (Zitat Ende) Die Leistung wird nur leider in keinster weise erbracht, wie gesagt, er hat weder bei glatteis gestreut, noch schnee geräumt, und die strasse hat er auch nich nie gefegt. Lediglich in nem halben jahr einmal den rasen gemäht, danach hat er nichtmal das gemähte gras weggemacht sondern es wochenlang verrotten lassen. Deshalb sehe ich es auch nicht ein, hierfür Geld zu verlangen. Ich werde auf Neuberechnung nach m² bzw. Streichung dieser Kosten bestehen, ansonsten mache ich vom recht auf akteneinsicht gebrauch. Nicht erbrachte Leistungen kann man schlecht in Rechnung stellen.

Was wäre aber wenn der so genannte Hausmeister z.b. einen pauschalbetrag pro monat kassiert, der auf die mieter umgelegt wird, jedoch die hierfür geforderte Leistung nicht einbringt? *grübel*

P.S. Danke euch beiden <!-- s :D --><!-- s :D -->

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