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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,
ich habe seit circa 2 Monaten Schimmelbefall seitlich an den Küchenfenstermauern, ich habe am Anfang des Jahres den Vermieter/Wohnungsgesellschaft daraufhin angerufen und gefragt wann das
entfernt b.z. verbessert wird. Bis vor 2Tagen habe ich ca: 5x angerufen und nachgefragt...keine Reaktion (Ich wurde nur aufgefordert ordendlich zu heizen !! ....aber obwohl ich in Unterhose und t-shirt mich in der Wohnung bewege ist mir nicht kalt!!!) ) , dann habe ich vor 2 Tagen (20.02.) einen Brief hingeschickt per Einschreiben und darin eine Frist bis zum 28.02 gesetzt, dass wenigstens der Schimmel entfernt wird (andere Schäden habe ich gleich mitaufgelistet) ansonsten würde ich eine Mietminderung durchführen.
Frage ist nun ist diese Frist zu kurz ?
Der Vermieter bucht die Miete von meinem Konto ab, (Einzugsermächtigung), kann ich das einfach so stoppen und den Betrag minus Minderung einzelnd überweisen ?
Hinzu kommt dass meine Badewanne nicht mehr nutzbar ist, wegen starken Oberflächenabrieb. Die Fenster und Wohnungstür undicht sind.
Wieviel Mietminderung sind für die Schäden angebracht ?

auf rechtl. sichere Antworten würde ich mich sehr freuen )

viele Grüsse Carsten
Stichwörter: wieviel + mietmindung + schimmelbefall

3 Kommentare zu „wieviel Mietmindung bei Schimmelbefall ?”

Susanne Experte!

Eine rechtliche Beratung darf in D nur ein Anwalt vornehmen, daher gibts hier keine rechtssicheren Antworten sondern "nur" Meinungen.

Für eine Summe der Mietminderung bei multiplen Schäden sollte man grundsätzlich einen Fachanwalt konsultieren, da der VM bei unberechtigter Mietminderung durchaus die Kündigung aussprechen darf. Die Unverhältnismässigkeit der Mietminderung aufgrund einer Forumsauskunft bei möglichem Wohnungsverlust sollte daher klar sein.

Eine Einzugsermächtigung kann natürlich jederzeit zurückgezogen werden, auch wird Dir ein Ra sagen können, dass auch eine rückwirkende Mietminderung möglich ist.

triax

und wie teuer wird das dann für mich ? ...ich meine son Anwalt will auch Geld haben <!-- s :( --><!-- s :( --> oder zahlt das dann der Vermieter ? ...weil: ohne Ihn hätte ich ja auch kein Anwalt gebraucht <!-- s :( --><!-- s :( -->

triax

...also sieht es so aus dass ich ohne Anwalt garnix machen kann ?
wenn der vermieter nicht meldet oder die Fehler beseitigt ?

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