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EvaT hat diese Frage gestellt
"DAs Mietverhältnis begann am 01.06.2010. Der Mietvertrag läuft zunächst auf 2 Jahre und danach auf unbestimmte Zeit. Die Mietparteien verzichten wechselseitig für die Dauer von 2 Jahren ab Beginn des Mietverhältnisses auf ihrem Recht zur ordentlichen Kündigung dieses Mietvertrages. Eine Kündigung ist erstmals nach Ablauf dieses Zeitraums unter Einhaltung der ges. Kündigungsfrist und der ges. Bestimmungen zulässig.Von dem Verzicht bleibt das Recht der Mietvertragsparteien zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund und außerordentlichen Kündigung mit ges. Frist unberührt." Darf er dies so überhaupt im Mietvertrag festhalten? Komm ich da irgendwie raus?Vielen Dank

2 Kommentare zu „Hilfe! Bitte um schnelle Antwort.....”

edy Experte! 31.08.2011 22:34

Hallo EvaT,

Du wirst aus diesem Vertrag nicht rauskommen.
Der Vertrag ist gültig ( evtl.
gibt es Formfehler).

Es besteht die Möglichkeit
sich mit dem VM zu einigen,
evtl.eine Einmalzahlung usw.
Solltest du einfach ausziehen, musst du so lange Miete zahlen bis die
Wohnung neu vermietet ist.
Der VM muss jedoch nachweisen das er die Wohnung sofort weiter vermieten will( Inserate usw.)
lg
edy

Bladder Experte! 01.09.2011 07:03

Es nützt Ihnen nichts, den Beitrag doppelt einzustellen.

Edy hat die Frage beantwortet.

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