parc hat diese Frage gestellt
Hi,
Ich habe mich von meiner Freundin getrennt und nun muss ich die Wohnung auflösen.
Ich habe eine Frist von 3 Monaten, und will gern zum 1. Dez raus, da wir uns aber am 1. September getrennt haben, habe Ich umgehend die Hausverwaltung angerufen, um nachzuhaken ob es noch möglich ist, kulanterweise.
Die Hausverwaltung über die ALLEs bisher lief, war mehr als unfreundlich und meinte nur das Sie ab Heute 1. Sep nichtmehr für unser Haus zuständig sind, und sie Nicht wissen wer das jetzt macht, sie haben aber auch keine Informationen über die Vermieterin oder ähnliches. Sackgasse.
Sollten wir als Mieter nicht über so eine Änderung rechtzeitig Informiert werden ?
Jedenfalls habe Ich über die Auskunft die Vermieterin ausfindig gemacht, jedoch geht dieses Seit 1. Sep. nicht an Ihr Telefon. Ich rufe am Tag ca. 10 mal an, von früh morgens um 8 bis abends um 23 Uhr. Keine Chance, vermutlich Urlaub.
Nun als letzte Möglichkeit habe Ich die Immobilienfirma über welche Ich die Wohnung ursprünglich bezogen habe Angerufen, Diese teilte mir Mit Ich solle ein Kündigungsschreiben aufsetzen, Dieses mit ZEUGEN in den Briefkasten bei meinre Vermieterin Schmeissen, am besten vor dem oder am 3. September.
Das habe ich also Heute getan. Nun meine Frage. Stimmt das, das Ich bis zum 3ten des Monats Zeit habe um Fristgerecht zu Kündigen. Also Wenn Ich Heute den 2. September Kündige, Ich somit zum 31. November austreten kann ?
Oh Gott wieso ereiche Ich niemanden der Zuständig ist, diese ungewissheit bringt mich um..
Ich brauche eure Hilfe, jemand einen Rat für mich ?
Vielen Dank schonmal, Gruß Parc