edy 11.11.2009 17:57
Hallo Ulf,
Ein Mietvertrag kann auch mündlich zu-
standen kommen.Nachweisen könntest du
das,wenn es eineÜberweisung auf dein
Konto gab mit dem Vermerk "Miete Monat xx" von yyyyy.
www.finanztip.de/recht/mietrecht/muendlicher-mietvertrag.htm
lg
edy
oxinat 11.11.2009 18:05
Hallo Edy,
vielen Dank schon einmal, ich muss gestehen, das mir der Artikel nur begrenzt weiter hilft, da ich daraus nur entnehme, das ich mehr oder weniger auf meinen Kosten sitzen bleibe, oder seh ich das falsch, es gibt ein Schriftstück, in dem festgehalten ist, wie sich ihr Mietanteil zusammensetzt, aber was mach ich jetzt, um nicht mit Schulden durch sie verursacht hängen zubleiben? brauch ich einen Rechtsanwalt? Ich habe als Student nicht das Geld für einen Rechtsbeistand und leider auch keine Rechtsschutzversicherung! Eigentlich habe ich gehofft, das man es so klären könnte, da ich durch mein Studium sehr eingeengt bin und merke, das ich dadurch sehr viel Stress habe und nicht wie man Volkstümlich sagt zur Ruhe finden kann! lg ulf
edy 11.11.2009 18:34
Hallo Ulf,
bei einem gültigen MV gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen.Also
Kündigungsfrist 3 Monate.Der Mietanteil
wäre also 3 weitere Mt. zu zahlen,außer
du hättest schon einen Nachmieter in
der Wohnung.
Kaution muss erst nach einigen Monaten
zurückbezahlt werden,davon kann evtl.
Mietausfall sowie Nachzahlungen der Neben-
kosten usw. abgezogen werden.
lg
edy
oxinat 11.11.2009 18:36
Vielen Dank, das ist doch mal ne Aussage mit der ich was anfangen kann! wissen Sie zufällig, wie das mit dem Problem der gestohlenen Sachen aussieht?
edy 11.11.2009 19:33
Hallo ulf ,
bei gestohlenen Sachen muß man den
Beweis erbringen das diese gestohlen wurden,und von wem ?
das dürfte schwierig sein.
lg
edy