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oxinat hat diese Frage gestellt
Hallo alle zusammen,
vielleicht kann mir hier ja endlich jemand mit meinem Problem weiterhelfen???
Ich wohne mit meiner Mitbewohnerin in einer zweier WG, ich bin der Hauptmieter und Meine Mitbewohnerin Untermieterin, leider hatten wir aus Naivität keinen Mietvertrag aufgesetzt! Sie ist Köchin und ich bin Chemiestudent, deshalb bin ich auf jeden Euro angewiesen!
Vorweg, ich habe Kaution von ihr in Höhe von 450€!

1. Jetzt habe ich das Problem, das Sie mir am 26.Oktober.2009 mündlich gesagt hat, dass sie eine neue Wohnung hat und am 14. November auszieht, das sind gerade mal fast drei Wochen, ist das denn überhaupt rechtens, auf diese Weise, bezüglich kein schriftlicher Mietvertrag???

2. Sie wollte in jedem Fall ihren Mietanteil für November noch bezahlen, nun hat sie nach endlosem Nachfragen endlich Geld überwiesen, jedoch nur die Hälfte ihres eigentlichen Anteils, mit der Begründung, das sie ja nur noch einen halben Monat in der Wohnung wohnt!
Darf sie das einfach so? Darf ich den mir entstandenen Schaden von der Kaution abziehen?

3. Ich habe eine Zwischenrechnung bei unserem Gasversorger angefordert, um nachher nicht auf den Gaskosten sitzen zubleiben (da sie eklatant verschwenderisch lebt und auch ihr Freund (arbeitslos) für fast zwei Monate eingezogen war, obwohl ich mich nach einiger Zeit beschwert hatte, war ihr das egal)! Sie meint, dass sie es nicht einsieht den überbetrag mit zu bezahlen, da sie ja Nebenkosten gezahlt hat und behauptet ich will sie in ihren Worten: „nur verarschen“! Darf ich ihren Anteil der Nebenkosten mit der Kaution verrechnen?

4. Seit drei Tagen fehlen auffällig viele Teller, Schüsseln und Besteck, auf die Frage ob sie wüsste wo die sind antwortete sie mir, dass sie keine Ahnung hätte und ich sie mit sonem scheiß zufriedenlassen sollte! Die Sachen sind seit dem verschwunden, ich hatte ich vor ihrem Einzug von meinem Geld bezahlt, das mag kleinkariert wirken, aber mir geht’s ums Prinzip, was kann ich da machen, auch von der Kaution abziehen oder lieber Anzeigen??? Ich hoffe sie klaut nicht noch mehr!!!

Vielleicht kann mir hier ja jemand einen Tipp geben, oder einen Rat, ich bin inzwischen total verzweifelt und weiß nicht mehr weiter, ich will mich ja nicht unwissend strafbar machen!!!

Lg Ulf

5 Kommentare zu „HILFE! Kündigungsfrist + Diebstahl von Mitbewohnerin, leider OHNE Mietvertrag!”

edy Experte! 11.11.2009 17:57

Hallo Ulf,
Ein Mietvertrag kann auch mündlich zu-
standen kommen.Nachweisen könntest du
das,wenn es eineÜberweisung auf dein
Konto gab mit dem Vermerk "Miete Monat xx" von yyyyy.

www.finanztip.de/recht/mietrecht/muendlicher-mietvertrag.htm
lg
edy

oxinat 11.11.2009 18:05

Hallo Edy,
vielen Dank schon einmal, ich muss gestehen, das mir der Artikel nur begrenzt weiter hilft, da ich daraus nur entnehme, das ich mehr oder weniger auf meinen Kosten sitzen bleibe, oder seh ich das falsch, es gibt ein Schriftstück, in dem festgehalten ist, wie sich ihr Mietanteil zusammensetzt, aber was mach ich jetzt, um nicht mit Schulden durch sie verursacht hängen zubleiben? brauch ich einen Rechtsanwalt? Ich habe als Student nicht das Geld für einen Rechtsbeistand und leider auch keine Rechtsschutzversicherung! Eigentlich habe ich gehofft, das man es so klären könnte, da ich durch mein Studium sehr eingeengt bin und merke, das ich dadurch sehr viel Stress habe und nicht wie man Volkstümlich sagt zur Ruhe finden kann! lg ulf

edy Experte! 11.11.2009 18:34

Hallo Ulf,
bei einem gültigen MV gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen.Also
Kündigungsfrist 3 Monate.Der Mietanteil
wäre also 3 weitere Mt. zu zahlen,außer
du hättest schon einen Nachmieter in
der Wohnung.

Kaution muss erst nach einigen Monaten

zurückbezahlt werden,davon kann evtl.
Mietausfall sowie Nachzahlungen der Neben-
kosten usw. abgezogen werden.
lg
edy

oxinat 11.11.2009 18:36

Vielen Dank, das ist doch mal ne Aussage mit der ich was anfangen kann! wissen Sie zufällig, wie das mit dem Problem der gestohlenen Sachen aussieht?

edy Experte! 11.11.2009 19:33

Hallo ulf ,

bei gestohlenen Sachen muß man den
Beweis erbringen das diese gestohlen wurden,und von wem ?
das dürfte schwierig sein.
lg
edy

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