Susanne
Dringend im Mietvertrag nachschauen, ob bei den Nebenkosten eine Pauschale oder eine Vorauszahlung vereinbart ist.
Offensichtlich handelt es sich aber um eine Pauschale, die der VM im Nachhinein gar nicht ändern kann, die Änderung mit dem Mieter kann er nur für das kommende Wirtschaftsjahr (hier wohl = Kalenderjahr) gemeinsam schriftlich vereinbaren. Dazu ist hier wohl ein Zusatz nötig, da sich die Kosten in Zukunft aus einer Kaltmiete und Nebenkostenvorauszahlung zusammensetzen sollen. Daher nichts unterschreiben und sich vom Rechtsanwalt, der auf Mietrecht spezialisiert ist, beraten lassen. Die Kosten aus der vorliegenden "Abrechnung" nicht bezahlen!!!
Anja01
Hallo Susanne, vielen Dank für die schnelle Antwort.
Im Mietvertrag steht nichts ausser 500,- DM warm!
Gruss Anja