Susanne
1)
Ein Eigentümer kann mit seinem Eigentum machen was er will. Es kann Dich ja auch kein Dritter zwingen, Deinen Wagen reparieren zu lassen, wenn Du ihn eigentlich verschrotten möchtest.
2)
Wenn der VM Ersatzwohnraum anbietet und den Umzug bezahlt, finde ich das sehr kulant, er muss das nicht tun! Schadenersatz gibt es dafür nicht.
3)
Das kann für den Mieter sehr teuer werden, denn dann wird Schadenersatz fällig von Mieterseite.
Kündigung muss natürlich begründet und schriftlich erfolgen. Wenn im MV keine Fristen angegeben wurden oder der MV sich auf das BGB bezieht beträgt die Frist 3 Monate.
sinosita1
Boah, das ist ja heftig..
Ich hätte mal vermutet, dass man ein Haus nicht einem Auto gleichstellen kann (schon gar nicht ein Mietshaus im Stadtkern), und erst recht nicht, wenn dieses Haus gar nicht baufällig ist. Dies ist ein klarer Fall von "sich zu billiger Mietverhältnisse entledigen wollen"
Einige Mieter haben erst vor Kurzem eine Komplettrenovierung durchgeführt und viele tausend Euro in die Wohnungen gesteckt.
Jammer, ich bin entsetzt über diese Rechtslage.
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Trotzdem vielen Dank für Deine Antwort, Susanne.