Susanne
Hallo Sabrina,
habe einen ähnlichen Fall online gefunden:
http://www.frag-einen-anwalt.de/K%C3%BCndigung-Studentenwohnheim__f170.html[/url:17ecc]
Leider kenne ich mich mit den Besonderheiten der Mietverträge für Studentenwohnheime nicht so gut aus, finde aber den Link sehr aussagefähig.
Sabrina
Hallo!
Danke für den Link, hat er mich doch ein kleinwenig weitergebracht. Ich frage mich jedoch, ob diese Regelung mit dem Kündigungstermin nur zum Semsterende nur in Wohnheimen mit einem Zeitmitvertrag gilt.
Ein Zeitmitvertrag würde doch heißen, in meinem Vertrag steht ein Endtermin drin und ich müsste zu jedem Semester einen neuen Vertrag unterschreiben oder?
Wenn ich jedoch einen "normalen" Mitvertrag habe, in dem keine Datum als Ende des Mietvertrages festgelegt ist, müssten doch die gleichen gesetzlichen Kündigungsfristen gelten wie in jeder anderen Wohnung (sprich nicht in einem Wohnheim) auch?
Beibt die Frage, wie erkläre ich das einem sturen Vermieter, der da ganz anderer Ansicht ist?
<!-- s --><!-- s -->
Susanne
Da hilft nur ein Rechtsanwalt, der sich auskennt.
1. kann er Deine Fragen rechtsverbindlich beantworten und Dir 2. beim Vermieterproblem weiterhelfen.