Gast
hab ich soeben gefunden:
Der Vermieter einer Eigentumswohnung kann nicht auf einen Reserveschlüssel bestehen
Das Amtsgericht Köln hat zu diesem Thema ein Urteil gefällt: Betritt ein Vermieter ohne Erlaubnis der Mieter und in deren Abwesenheit die Wohnung, ohne dass ein Notfall vorgelegen hat, so kann der Mieter ein neues Schloss einbauen lassen - und die Kosten dafür seinem Vermieter in Rechnung stellen.
Gleiches gilt, wenn der Hausherr seinen Reserveschlüssel nach einem solchen Vorfall nicht herausgibt oder sich zumindest verpflichtet, die Wohnung künftig nicht mehr grundlos ohne Genehmigung des Mieters aufzusuchen. (AZ: 217 C 483/93)
amdtobi
meine freundin ist heute bei mir gewesen als ich arbeiten war, plötzlich bemerkte sie dass die whg tür aufging und der vermieter im flur stand.
beide waren total überrascht. der vermieter weiß dass ich tagsüber arbeite.
ich bin total geschockt, was kann ich tun.
ps: am monatsende will ich regulär ausziehen, ich weiß nicht was der sich gedacht hat.
kann ich ihn evtl anzeigen?[/quote:1ed80]
Wenn kein wichtiger Grund dafür vorhanden war, (Feuer, Wasserschaden usw.) würde ich ihn auf jeden Fall zur Rede stellen und anzeigen. Es ist in deinem Fall bestimmt davon auszugehen, dass dies nicht das erste mal war. Ohne deine Zustimmung darf er die Wohnung nicht betreten, niemand(außer mit Beschluß)!!
Gast
hallo, nein, es bestand kein grund. er sagte meiner freundin, dass er mir ein brief hin legen wollte.... ich vermutete schon dass er öfter in meiner whg war. bis jetzt war es nur ein gefühl... ich denke dass ich ihn heute bei der polizei anzeigen werde.