Bladder 26.08.2011 09:39
Im Normalfall gilt der Besuch nicht als feste Bezugsgröße zur Ermittlung von Wasserverbrauch.
Das eine Waschmaschine als Person gezählt wird habe ich noch nie gehört. Ist ja auch ziemlich albern. Was ist denn, wenn die WaMa kaputt ist? Dann müsste doch der Vermieter eigentlich den Zeitraum in Abzug bringen. Und wenn der Mieter eine WaMa hat und sie im Monat nur einmal benutzt, während der andere Mieter sie in der Woche 2 mal anwirft? Ne, ne, dass ist völliger Unsinn. M.E. darf hier nur nach Personen umgelegt werden und dies hätte er dann ständig zu kontrollieren.
Das AG Heilbronn hat dies mit Urteil vom 10.12.2002 (Az 2 C 4025/02) abgelehnt. Das AG Heilbronn (a.a.O.) gab dem Mieter Recht. Die Erfassung, wie viele Personen wie lange in einem Mietobjekt gewohnt haben, besage nichts über den tatsächlichen Wasserverbrauch dieser Personen. Die Prämisse, dass zwei Personen doppelt so viel Wasser verbrauchen würden wie eine, sei durch nichts belegt.