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Keine Gefahren durch Mobilfunkanlagen
Soweit die von einer Mobilfunksendeanlage ausgehende Strahlung die vorgeschriebenen Grenzwerte nicht überschreitet, steht einem Anwohner kein Unterlassungsanspruch gegenüber dem Betreiber der Anlage zu. Da nach derzeitigen wissenschaftlichen Erkenntnissen die gesetzlich festgelegten Grenzwerte nicht zu beanstanden sind, wies der Bundesgerichtshof mehrere Klagen betroffener Anwohner in letzter Instanz ab.
Urteile des BGH vom 13.02.2004
V ZR 217/03 und 218/03
RdW Heft 5 /2004, Seite VI