edy 10.03.2010 20:46
Hallo burgi,
was spricht denn gegen diesen Mietvertrag?
lg
edy
burgi 11.03.2010 19:06
der mietvertrag ist abgelaufen und wie soll ich jetzt die mieter jemals kündigen können. ohne gültigen mietvertrag und mit der verjährung kann ich diese wohnung nicht für mich nutzen.
Berthelstal 11.03.2010 22:15
Der offensichtlich befristete Mietvertrag ist nicht abgelaufen, sondern hat sich in einen unbefristeten Mietvertrag umgewandelt. Ihnen bleibt dann nur die fristgemäße Kündigung. Dazu konsultieren Sie einen Anwalt.
edy 11.03.2010 23:45
Hallo burgi,
wenn du die Wohnung selbst nutzen willst
dann kannst du kündigen wegen Eigen-
bedarf.
hier die Fristen:
Kündigungsfrist
Die Kündigungsfrist bei Eigenbedarf unterscheidet sich nicht von den sonst üblichen Kündigungsfristen, sofern im Mietvertrag nichts anderes vereinbart wurde. Kündigt der Vermieter, muss er folgende Kündigungsfristen beachten:
Bis fünf Jahre Mietdauer drei Monate
Bis acht Jahre Mietdauer sechs Monate
Nach acht Jahren Mietdauer neun Monate.
Wie @ Berthelstal schon schrieb ist der
MV nicht abgelaufen.Sonst müßten die
Mieter ja auch keine Miete+NK zahlen.
lg
edy
edy 11.03.2010 23:47
Hallo burgi,
das ganze ist nachzulesen unter:
http://www.mieterverein-muenchen.de/mietrechtsthemen/mietrechtsthemen/eigenbedarf.htm
edy