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Bei der Jahresabrechnung für meine 34 m2 Wohnung sind von 1150 € Gesamtkosten allein für die Heizung 713 € fällig.
Ich habe nun bemerkt, dass das Gebäude (Ende '90'er Jahre gebaut) 145 kWh / m2 Energie verbraucht hat. Dies ist fast doppelt so hoch als die im 1995'er Energiesparverordnung vorgesehenen 75 kWh. Gibt es ein Recht der Heizkostenanteil entsprechend zu kürzen?