Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Ashey2000 hat diese Frage gestellt
Hallo,
ich hoffe mir kann jemand weiter helfen. Und zwar haben wir grundsätzlich ein bisschen Probleme, denn unsere Wohnung wird über eine Verwaltungsgesellschaft verwaltet. Diese hat viele Objekte zur Verwaltung und kümmert sich so ziemlich um nichts...
Jetzt ist es so, wir sind letztes Jahr eingezogen, mit einem Hund. Wir hatten bei Einzug gesagt, dass wir uns gerne einen zweiten Hund anschaffen würden. Da wurde gesagt, dass eine Nachbarin auch 2 Hunde hätte und das grundsätzlich kein Problem sei, aber der Vermieter würde erst ein Foto von dem neuen Hund haben wollen etc. - denn es sei jeder einzelne Hund zu erlauben.
Als wir letztens mit dem Vermieter telefonierten (weil die Gesellschaft wieder mal nicht reagierte) sprachen wir ihn darauf an und er meinte, ihm sei das doch egal - solange sich die anderen Mieter nicht beschweren.
Daraufhin haben wir die Verwalter angerufen und angeschrieben, dass sie uns etwas Schritliches geben sollen.
Wir wollen den Hund aus dem Tierheim holen und die möchten eine schriftliche Erlaubnis sehen - im Mietvertrag steht ja nur unsere bisherige Hündin.
So, bei der Gesellschaft meldet sich aber keiner. Vor zwei Wochen hatte mein Mann nochmal angerufen, da hieß es, sie wollen das noch selbst mit dem Vermieter klären, aber ihr würde das ja nicht passen, denn die Wohnung (85 qm) sei zu klein für zwei Hunde und sowieso seien Hunde so unhygienisch.
Jetzt zu meinen Fragen:

1. Kann eine Gesellschaft, welche die Verwaltung der Immobilie übernimmt etwas ablehnen, obwohl der Vermieter selbst sagt, ihn würd es nicht stören? Inwieweit haben sie da eigene Entscheidungsgewalt? Ich habe die Unterschriften aller Nachbarn, dass sie nichts dagegen haben. Bei uns hat ja fast jeder Hunde.

2. Kann ich eine schriftliche Genehmigung einfordern? Wenn ja, wie? Der Vermieter ist schon etwas genervt, denn ständig wenden wir uns an ihn, weil sich die Gesellschaft um NICHTS kümmert - und er hat es ja eigentlich an sie übergeben, damit er seine Ruhe hat.
Aber unabhänging von der Hundefrage, kann es ja nicht sein, dass man wegen allem "betteln" muss. Als die Keller renoviert wurden, bekamen wir z.B. einen Brief, dass wir den Keller innerhalb von 5 Tagen zu räumen haben, aber uns wurde kein Ersatzkeller zur Verfügung gestellt. Auch da mussten wir erst den Vermieter kontaktieren der uns sagen konnte, wo die Ersatzkeller sind. Die Nebenkostenabrechnung für letztes Jahr war falsch, wir haben das vor 4 Monaten gemeldet - bis jetzt nichts gehört. Im Endeffekt ist es so, dass man sich daraf einstellen kann, dass man ohnehin keine Antwort von der Gesellschaft bekommt. Aber das kann doch nicht richtig sein?

1 Kommentar zu „Hundehaltung und Verwaltungsgesellschaft”

Banane Profi 17.10.2015 08:13

Um Dein Recht mußt Du in keiner Weise betteln, das steht Dir zu, Du kannst dein Recht auch einklagen. Gegen eine falsche Abrechnung kannst Du Dich ebenfalls wehren. Zahle die NK-Vorauszahlung solange nicht, bis die Abrechnung korrigiert ist,
natürlich vorher Deinen VM bzw.Hausverwaltung schriftlich davon informieren

Wenn es um Geld geht reagieren die Meisten. Ist im Haus die Hundehaltung durch Beschluß der Eigentümer verboten
wirst Du wohl keinen Hund halten dürfen.

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.