Gast
Hi,
das ist Sache des Vermieters, per Einschreiben auf Mangel hinweisen, Frist lassen - 1 Woche-reicht wohl, wenn der Mangel nicht behoben ist - Miete kürzen- ist euer Recht:
Abflussstau (20 - 38 %) Mietminderung !
Wer trägt die Kosten der Rohrreinigung Die Kosten für die Reinigung von Abwasserrohren können nicht als "sonstige Betriebskosten" auf die einzelnen Mieter umgelegt werden ( OLG Hamm, Rechtsentscheid vom 19.5.1982 – 4 Re Miet 10/81, DWW 1982 S 214; AG: Hagen, Urteil vom 23.01.1990 – 43 C 433/89, WM 1990, S 200; AG Berlin-Neukölln, Urteil vom 11.11.1982 – 6 C 312/82, Grundeigentum Berlin 1983, S 37 ). Auch die einseitige Bestimmung im Mietvertrag, wonach ein Mieter oder mehere Mieter als Mietergemeinschaft für die Rohrreini-gungskosten haften, ist nach dem Recht zur Regelung allgemeiner Geschäftsverbindungen unwirksam ( §§ 11 Nr 15, 9 AGBG ). Sie kann also das Gesetz ( §536 BGB ), wonach der Vermieter die Miet-sache instand zu setzen hat, nicht ändern. Ist eine solche Klausel in einer Hausordnung geregelt, so ist sie darüber hinaus als überraschende Klausel ( § 3 AGBG ) einzustufen und daher bei der Beurteilung der Rechtslage unberücksichtigt zu lassen ( OLG Hamm, Rechtsentscheid vom 18.05.1982 – 4 Re Miet 10/81, ZMR 1982, S. 314 ff ).
Gast
... Vielen Dank... Das hilft mir sehr weiter!!