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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hilfe!

Seit 14 Tagen ist unser Abfluss im Bad ( Badewanne ) verstopft. Außerdem wird das Abwasser von der Küche (Spülmaschine und Waschbecken) durch den Badewannenabfluss gedrückt. Den Geruch brauche ich wohl nicht beschreiben....

Unser Vermieter hat sich nun doch am letzten Samstag daran zu schaffen gemacht und nichts bewirkt. Er gab uns die Telefonnummer eines Bekannten, dessen Namen er noch nicht einmal weiß. Diesen sollen wir kontaktieren, damit er sich daran versucht!
Meine Frage: Ist der Vermieter verpflichtet die Kosten für einen Klempner zu tragen? Oder müssen wir selbst die Kosten tragen?

Ich bin wirklich verzweifelt, da wir seit November die Miete wegen undichter Fenster etc. mindern....

Ich hoffe auf einen schnellen Rat, danke
Stichwörter: abfluss + verstopfter

2 Kommentare zu „Verstopfter Abfluss”

Gast Experte!

Hi,

das ist Sache des Vermieters, per Einschreiben auf Mangel hinweisen, Frist lassen - 1 Woche-reicht wohl, wenn der Mangel nicht behoben ist - Miete kürzen- ist euer Recht:

Abflussstau (20 - 38 %) Mietminderung !


Wer trägt die Kosten der Rohrreinigung Die Kosten für die Reinigung von Abwasserrohren können nicht als "sonstige Betriebskosten" auf die einzelnen Mieter umgelegt werden ( OLG Hamm, Rechtsentscheid vom 19.5.1982 – 4 Re Miet 10/81, DWW 1982 S 214; AG: Hagen, Urteil vom 23.01.1990 – 43 C 433/89, WM 1990, S 200; AG Berlin-Neukölln, Urteil vom 11.11.1982 – 6 C 312/82, Grundeigentum Berlin 1983, S 37 ). Auch die einseitige Bestimmung im Mietvertrag, wonach ein Mieter oder mehere Mieter als Mietergemeinschaft für die Rohrreini-gungskosten haften, ist nach dem Recht zur Regelung allgemeiner Geschäftsverbindungen unwirksam ( §§ 11 Nr 15, 9 AGBG ). Sie kann also das Gesetz ( §536 BGB ), wonach der Vermieter die Miet-sache instand zu setzen hat, nicht ändern. Ist eine solche Klausel in einer Hausordnung geregelt, so ist sie darüber hinaus als überraschende Klausel ( § 3 AGBG ) einzustufen und daher bei der Beurteilung der Rechtslage unberücksichtigt zu lassen ( OLG Hamm, Rechtsentscheid vom 18.05.1982 – 4 Re Miet 10/81, ZMR 1982, S. 314 ff ).

Gast Experte!

... Vielen Dank... Das hilft mir sehr weiter!!

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