Gast hat diese Frage gestellt
Hallo,
es geht um einen Altmietvertrag mit mitlerweile 6monatiger Kündigungsfrist. Ich habe gehört, daß man wegen Familienzuwachs ein Sonderkündigungsrecht hat und somit schon nach 3 Monaten aus dem Mietvertrag heraus kommt. Trifft das auch zu, wenn man mit seiner Verlobten zusammenziehen möchte? Mein Freund wohnt zur Zeit nämlich in einem Einraumappartement, in dem Untervermietung per Mietvertrag verboten ist und das auch definitiv nicht für zwei Personen geeignet ist. Haben wir eine Chance vor den 6 Monaten herauszukommen. Die Wohnung meines Freundes wird durch eine sehr unkooperative Wohnungsverwaltung verwaltet. Müssen wir nachweisen (Aufgebot bestellen), daß wir in nächster Zeit heiraten wollen? Wie sieht es mit dem Nachweis einer Schwangerschaft aus?
Im Mietvertrag steht übrigens:
"Der Mietvertrag .. kann beiderseits unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfristen, die für beide Vertragsteile verbindlich sind, zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.(Fußnote: Für Wohnraum z.Z.: 3 Monate bei einer Wohndauer von weniger als 5 Jahren, 6 Monate bei einer Wohndauer ab 5 Jahren ...)".
Danke für eure Hilfe
fragendeMieterin