Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich habe mich heute neu angemeldet hier, weil ich eine Frage habe, die mich sehr beschäftigt.
Wir wohnen zu zweit seit 2 Jahren in einer 3-Zimmer Mietswohnung.

Da ich mich nun selbständig mache (u.a. auch mit tiergestützter Therapie), können wir uns rein zeitlich endlich unseren Hundewunsch erfüllen, welcher ein paar Jahre aufgrund der Zeit nicht erfüllbar war. Zuvor hatten wir auch einen Hund.

Im Mietvertrag steht, dass Tierhaltung nicht verboten ist, aber der Zustimmung des Vermieters bedarf.

Nachdem wir vor über einem Monat einen Züchter besuchten und so definitiv die Aussicht auf einen Hund hatten, haben wir unseren Vermieter angesprochen (sein Büro ist hier um die Ecke), ihm davon erzählt, dass wir eventuell einen Hund haben könnten und ihn gefragt, ob er dem zustimmt. Er sagte, er wolle es sich überlegen, verlangte unsere Telefonnummer und versicherte, dass er sich melden würde.

Dies tat er bis heute nicht. 5x hatte ich ihn inzwischen aufgesucht - immer im Abstand einer Woche. 1x sagte er mir, er wolle nochmal mit seiner Frau reden, 2x habe ich ihn nicht angetroffen, 2x habe ich ihm einen Brief dagelassen, um nochmal die Situation zu erläutern, auch, dass wir dem Züchter zu-/absagen müssen.

Zusammengefasst: er regiert nicht auf unsere Anfrage, macht weder eine "ja" noch eine "nein" Aussage.

Was können wir nun tun?

WIe würde es rechtlich aussehen, wenn wir den Hund einfach dennoch zu uns nehmen würden?

Ich freue mich über Antworten!

MfG,
Paula

3 Kommentare zu „Hundehaltung-Vermieter äußert sich nicht”

Susanne Experte!

Rechtlich gesehen hast Du immer noch keine Zustimmung. Wenn der Vermieter sich einfach nicht meldet, traut er sich vielleicht einfach nicht, Nein zu sagen. Ich würde das also so werten, dass der Vermieter seine Zustimmung nicht gibt.
Hättest Du nun die Ablehnung konkret auf dem Tisch, würdest Du Dir auch nicht so einfach den Hund zulegen.

Ich würde einen Brief per Einschreiben schicken und dem Vermieter eine Frist setzen, in der er zur schriftlichen Stellungsnahme aufgefordert wird.

P.aula

Hallo! Naja, aber wieso kann er das NEIN dann nicht einfach äußern? Genauso gut kann ich doch das Nichtäußern als JA sehen, oder? Bin ein optimistisch denkender Mensch, da denke ich eher in die Richtung <!-- s ;-) --><!-- s ;-) -->
Er weiß, dass wir uns bis nächste Woche beim Züchter positionieren müssen, habe ihm ja bereits 2 Briefe persönlich überreicht - bzw. seinen Mitarbeitern.

P.aula

Was mich eigentlich noch interessieren würde ist, was ist, wenn wir den Hund dennoch holen und den Vermieter dann einfach darüber in Kenntnis setzen.

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.