fin
Der Vermieter darf und muss die Öllieferungen in Rechnung stellen, die in die Heizperiode fallen, die es abzurechnen gilt. Fällt der 12/05 mit in diese Periode, dann muss er das abrechnen.
Die vorherigen Tankfüllungen fallen mit Abrechnung des Restbestandes immer mit in die nächste Abrechnung ein, so dass auch diese gewichtet wird.
Das alles ist in der Heizkostenverordnung geregelt, dessen Lektüre ich Ihnen empfehle.
Curo2000
Hallo,
der VM muss den Ölverbrauch wie folgt berechnen:
Endbestand 2004 + Zugänge 2005 - Endbestand 2005 = Verbrauch, die Endbestände werden jeweis nach der FiFo-Methode beerechnet (First in, first out, was zuerst geliefert wird, wird zuerst verbraucht) Da bei Ihnen offensichtlich nur ein mal im Jahr der Tank gefüllt wird, würde ich schätzen dass der Großteil der Kosten auf die Rechnung von 2004 entfällt.
mikenr1
Vielen Dank für die Info. Demnach muß zumindest für die ersten 11 Monate der niedrigere Preis angesetzt werden.
Dank nochmal.