Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen,

folgende Frage habe ich:

Welchen Ölpreis darf der Vermieter dem Mieter bei der Nebenkostenabrechnung 2005 in Rechnung stellen?
Mietzeit 01/05 bis 12/05
Betankung 12/04 und 12/05
Darf der Vermieter den höheren Preis in 12/05 in Rechnung stellen oder muß er den deutlich günstigeren Preis 12/04 ansetzen? Schließlich wurde ja auch das Öl verbraucht, welches in 2004 getankt wurde!

Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe

Gruß mikenr1
Stichwörter: Ölpreis + vorjahr

3 Kommentare zu „Ölpreis aus dem Vorjahr?”

fin Experte!

Der Vermieter darf und muss die Öllieferungen in Rechnung stellen, die in die Heizperiode fallen, die es abzurechnen gilt. Fällt der 12/05 mit in diese Periode, dann muss er das abrechnen.
Die vorherigen Tankfüllungen fallen mit Abrechnung des Restbestandes immer mit in die nächste Abrechnung ein, so dass auch diese gewichtet wird.
Das alles ist in der Heizkostenverordnung geregelt, dessen Lektüre ich Ihnen empfehle.

Curo2000 Experte!

Hallo,

der VM muss den Ölverbrauch wie folgt berechnen:

Endbestand 2004 + Zugänge 2005 - Endbestand 2005 = Verbrauch, die Endbestände werden jeweis nach der FiFo-Methode beerechnet (First in, first out, was zuerst geliefert wird, wird zuerst verbraucht) Da bei Ihnen offensichtlich nur ein mal im Jahr der Tank gefüllt wird, würde ich schätzen dass der Großteil der Kosten auf die Rechnung von 2004 entfällt.

mikenr1

Vielen Dank für die Info. Demnach muß zumindest für die ersten 11 Monate der niedrigere Preis angesetzt werden.

Dank nochmal.

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.