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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen,

mein Vater hat eine Wohnung, die mir und meiner Freundin sehr gut gefällt. Die Miete ist okay und die Lage super. Mein Vater zieht eh bald aus und wir würden gerne in die Wohnung einziehen. Nun ist es so, dass mein Vater als Mieter im Mietvertrag bleibt, da bei einer Kündigung die komplette Wohnung modernisiert werden würde, was die Miete in die Höhe schießen lassen würde.

Nun ist es ja so, dass wir den Vermieter nur darüber in Kentniss setzen müssten, dass ich als sein Sohn aufgrund eines Studiums wieder in die elterliche Wohnung ziehe. Etwas komplizierter ist es aber, dass ich noch eine Freundin und einen kleinen Hund mitbringen möchte. Hierfür muss ich ja nun den Mieter um Erlaubnis bitten, da Hunde die Erlaubnis des Vermieters benötigen, aber wie ist es mit meiner Freundin? Muss ich das in der Benachrichtung erwähnen?

Gibt es vielleicht Vorlagen, wie ein solcher Brief auszusehen hat. Auf was sollte ich achten?

Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe!

Freundliche Grüße
timsen
Stichwörter: elterliche + wohnung + einziehen

1 Kommentar zu „In elterliche Wohnung einziehen!?”

fin Experte!

Selbstverständlich muß der Vermieter davon in Kenntnis gesetzt werden, dass Ihre Freundin dort einziehen will. Er muss aber auch darüber in Kenntnis gesetzt werden, dass Ihr Vater beabsichtigt auszuziehen. Ein Vermieter muss immer wissen wieviel Personen in einer Mietwohnung leben. Ohne dies kann er keine korrekte Nebenkostenabrechnung machen.
Sie können als Sohn zu Ihrem Vater ziehen aber wenn Ihr Vater auszieht, kann der Vermieter auch ein Mietverhältnis mit Ihnen abweisen, da Sie nicht Vertragspartner sind.
Verschweigt Ihr Vater seinen Auszug (was mit der Zeit sicherlich sichtbar wird), so werden Sie und Ihr Vater Schwierigkeiten bekommen.
Am Besten ehrlich die Absichten dem Vermieter gegenüber erläutern und einen neuen Mietvertrag abschließen. Ansonsten suchen Sie sich besser eine andere Wohnung.

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