forsetis 05.01.2017 12:34
Da man sich unter dem Begriff "gründlichst geputzt" alles oder nichts vorstellen kann, ist besenrein die einzige Lösung. Siehe auch: https://www.google.de/#safe=off&q=besenrein+wohnungs%C3%BCbergabe
Den anderen Begriff gibt es im Mietrecht nicht.
peterson1 07.01.2017 20:48
Besenrein reicht laut Mietrecht, wobei wenn man da etwas unterschrieben hat, könnte das wieder anders aussehen. Hmmm, ich würde da mal bei einem Mieterverein nach fragen, oder mich über eine Anwaltshotline beraten lassen, da zahlt man nur wenig für so eine Info.
Leo1 25.02.2017 13:41
"gründlich geputzt" ist ein dehnbarer Begriff. Lass Dir doch vom VM/Makler zeigen wo es noch dreckig ist.
Staedter 10.03.2017 10:48
Das klingt alles sehr ärgerlich. Zur Beruhigung: Grundsätzlich müssen alle Klauseln/ Zusatzvereinbarungen, die ein Vermieter in seinen Mietvertrag aufnimmt, mit dem BGB zu vereinbaren sein. Ist dies nicht der Fall, werden die entsprechenden Klauseln im Streitfall vor Gericht für unwirksam erklärt. Dies bedeutet: Der Mieter muss diese entsprechenden Vorschriften nicht beachten: https://designerwohnung.wordpress.com/2016/03/24/auszug-und-schoenheitsreparaturen-infos-fuer-mieter-zur-renovierung-der-wohnung/
https://designerwohnung.wordpress.com/2016/03/24/auszug-und-schoenheitsreparaturen-infos-fuer-mieter-zur-renovierung-der-wohnung/